Noll und Kolba zu Maßnahmenvollzug: Wir fordern rasche Reformen

Die Liste Pilz hat am Montag auf eine rasche Reform im Maßnahmenvollzug gedrängt. Justizsprecher Alfred Noll prangerte gemeinsam mit dem Leiter des Teams Bürgerrechte der Liste Pilz, Peter Kolba, Missstände bei psychiatrischen Gutachten an. Es brauche dringend die Umsetzung des noch im Sommer 2017 vorgelegten Gesetzesentwurfes für ein Maßnahmenvollzugsgesetz sowie weitere Verbesserungen.

Aktueller Anlass für den Vorstoß der Liste Pilz ist der am Dienstag tagende Petitionen-Ausschuss des Nationalrates, in dem unter anderem eine Bürgerinitiative betreffend „Psychiatrische Gutachten“ behandelt wird. Diese Initiative zeige erneut die lange bekannte Problematik von ungenügenden psychiatrischen Gutachten in vielen Rechtsbereichen auf, so die Liste Pilz.

Kolba betonte, dass psychiatrische Gutachten sowohl im Maßnahmenvollzug in die persönlichen Lebenssituationen von Betroffenen eingreifen, aber auch im Familienrecht oder bei Sachwalterschaften sowie bei Anträgen auf Invaliditätspensionen. Er verwies auf eine Studie der Universitätsklinik Ulm aus dem Jahr 2011: Diese habe ergeben, dass von 211 Gutachten bei der Begutachtung von Sexualstraftätern ein Viertel mit „mangelhaft“ und 16 Prozent mit „ungenügend“ zu bezeichnen waren. Dies werde heute nicht viel anders sein, so Kolba.

Noll und Kolba beklagen Missstände und zu geringe Honorarsätze bei psychiatrischen Gutachten – Forderung nach neuem Maßnahmenvollzugsgesetz

 

Noll und Kolba verwiesen auf den bereits von Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) im Sommer 2017 eingebrachten entsprechenden Gesetzesentwurf, der etwa vorsah, dass psychisch kranke Straftäter von geistig gesunden Gefangenen getrennt angehalten und in medizinisch-forensischen Zentren bestmöglich behandelt und betreut werden. Seitdem das Gesetz in Begutachtung geschickt wurde, sei aber nichts geschehen, so Kolba. Justizminister Josef Moser (ÖVP) hatte im Juni dieses Jahres dann einen neuen Gesetzesentwurf zur Maßnahmenvollzugs-Reform angekündigt. Unter anderem soll eine bedingte Entlassung aus den entsprechenden Einrichtungen nur mehr in Verbindung mit einer Fußfessel möglich sein, so der Plan des ÖVP-Ministers.

Die Liste Pilz forderte nun eine rasche Umsetzung des ursprünglichen Entwurfs Brandstetters bzw. weitere Verbesserungen. Es brauche eine finanzielle und personelle Aufstockung der Justiz, sagte Justizsprecher Noll, darüber hinaus müssten Qualitätskriterien für Sachverständigengutachten eingeführt werden, insbesondere für psychiatrische und psychologische Gutachten. Auch wünscht sich die Liste Pilz die Einführung einer unabhängigen Ombudsstelle, die die Qualität von Gutachten kontrolliert und Beschwerden gegen Gutachter entgegennimmt.

Eine weitere – auch von der Bürgerinitiative aufgestellte – Forderung lautet, dass bei den Begutachtungen Ton- und Filmaufnahmen angefertigt werden. Denn nur dadurch könnten Betroffene davor geschützt werden, Opfer von nicht überprüfbaren Feststellungen (seitens der Gutachter) zu werden.

Noll verwies auch darauf, dass die Honorare für die Gutachter zu niedrig seien, was Auswirkungen auf die Qualität habe. Es würden Sachverständige fehlen, die sich für die geringen Honorarsätze zur Verfügung stellen würden. Auch mangele es in der Justiz an Ressourcen, um die erstellten Gutachten auf deren Konsistenz zu überprüfen.

Sandra Gaupmann, Psychologin in der Strafanstalt Stein und ebenfalls Mitglied im Team Bürgerrechte der Liste Pilz, wünscht sich statt der Einzelbegutachtungen kommissionelle Gutachten: „Ein Gutachter alleine ist zu wenig“, sagte sie. Untersuchungen durch einen Psychiatrie-Sachverständigen sollten zwingend um eine Untersuchung durch klinische Psychologen ergänzt werden, so ihr Vorschlag. Sollten dann unterschiedliche Ergebnissen aus beiden Fachgruppen vorliegen, so will Gaupmann die verpflichtende Einholung eines ergänzenden Gutachtens.

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