Holzinger/Kolba: Verländerung der Kinder- und Jugendhilfe ist falscher Schritt

Justizminister Moser kündigt an, die Kinder- und Jugendhilfe aus der Bundesgrundsatzgesetzgebung völlig in die Kompetenz der Länder verschieben zu wollen. Damit wäre das erst 2013 eingeführte Bundeskinder- und Jugendhilfegesetz (B-KJHG) obsolet und die Länder könnten ohne jede Zielvorgabe diesen Bereich selbstständig regeln.

Bei Einführung des Gesetzes war es erklärtes Ziel, Verbesserungen des Schutzes von Minderjährigen, insbesondere vor Gewalt in der Familie (Gefährdungseinschätzungen und Hilfeplanungen durch Festlegung von einheitlichen Standards und Durchführung durch Fachleute mittels Vier-Augen-Prinzip) sowie Impulse für die weitere Professionalisierung der Kinder- und Jugendhilfe zu setzen. Mit der Ratifikation der UN-Kinderrechtskonvention und der Verabschiedung des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern, BGBI. I Nr. 4/2011, wurde dabei das handlungsleitende Prinzip des Kindeswohls sowie das Recht auf Achtung der Meinung von Kindern und Jugendlichen als Leitgedanken in der Kinder- und Jugendhilfe besonders unterstrichen.

„Das sind hehre Ziele, die in der Praxis noch mehr als ungenügend umgesetzt wurden. Die Zahl der Kindesabnahmen und der Übertragung der vollen Erziehung und Pflege auf die Jugendämter ist in den Ländern höchst unterschiedlich. Es gibt schwerwiegende Vorwürfe von Elternteilen bzw. Eltern gegenüber verschiedenen Jugendämtern. Erst vor wenigen Tagen haben wir vom Fall eines Elfjährigen berichtet, der mehr als deutlich sagt, er wolle zu seinen Eltern nach Hause und der inzwischen dem Jugendamt entflohen und unbekannten Aufenthaltes ist,“ berichtet Peter Kolba, Leiter des „Team Bürgerrechte“ der Liste Pilz. „Es ist fahrlässig, statt einer bundeseinheitlichen Aufsicht und Kontrolle nun die Länder alleine schalten und walten zu lassen.“

Verfassungsänderung würde der UN-Kinderrechtskonvention widersprechen

 

Die Volksanwaltschaft (VA) hat sich Ende 2017 in einem Sonderbericht zum Thema „Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen“ insbesondere auch mit den Problemen rund um die Fremdunterbringung von Kindern in sozialpädagogischen Einrichtungen und Heimen auseinandergesetzt. Die VA kritisierte insbesondere die uneinheitlichen Standards in den verschiedenen Ländern und fordert – völlig zu Recht – bundeseinheitliche Vorgaben, etwa für Gewaltprävention und Prävention gegen sexuellen Missbrauch in Betreuungseinrichtungen.

„Statt die Kritik der Volksanwaltschaft und der Kinder- und Jugendanwälte ernst zu nehmen, versucht sich Minister Moser einer unangenehmen Materie einfach zu entledigen. Das ist ein klarer Verstoß gegen die zentralen Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention“, sagt Daniela Holzinger, die im Nationalrat dieses Thema betreut. „Wir werden im Rahmen der parlamentarischen Behandlung versuchen, dagegen Widerstand zu organisieren. Immerhin handelt es sich um eine Verfassungsänderung und die Regierung Schwarz-Blau II hat dafür alleine nicht die notwendige Mehrheit.“