Liste Pilz/Kolba: Karas versucht Europäische Sammelklage zu torpedieren
Zahlreiche Abänderungsanträge zu Richtlinienvorschlag der Kommission
Die Europäische Kommission hat im Frühjahr 2018 einen Vorschlag für eine Richtlinie zu Verbandsklagen (=Sammelklagen) vorgelegt. Diese Richtlinie wird derzeit im Europäischen Parlament, insbesondere im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, und im Ausschuss für juristische Angelegenheiten diskutiert.
Othmar Karas (ÖVP) hat im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz zum Entwurf des Ausschussberichtes zahlreiche Abänderungsanträge gestellt:
Nur Behörden und nicht Verbraucherorganisationen sollen zu Verbands- bzw Sammelklagen ermächtigt werden.
Verbandsklagen bei Streu- und Bagatellschäden sollen deutlich erschwert werden, und die Abschöpfung des Unrechtsgewinnes soll nicht etwa einem Prozesskostenhilfsfonds für VerbraucherInnen zugute kommen.
Eine Feststellung der Haftung eines beklagten Unternehmers soll nicht möglich sein.
Die Möglichkeit für Staaten auch ein „opt out“-System vorzusehen soll entfallen.
„Die ÖVP versucht den VerbraucherInnen in Österreich Sand in die Augen zu streuen. Europaminister Blümel sagte im Standard am 26.7.2018, Österreich stelle seine nationale Position während des EU-Ratsvorsitzes in den Hintergrund. Währenddessen macht der ÖVP EU-Abgeordnete Karas gegen den Verbraucherschutz und die – im Lichte des VW-Dieselskandals – vorgeschlagene Richtlinie für europäische Sammelklagen mobil,“ stellt Peter Kolba, Leiter des Teams BürgerInnenrechte der Liste Pilz fest. „Der VW-Skandal ist ein Beweis dafür, dass die europäischen Behörden gegenüber VW auf der ganzen Linie versagt haben. Wer nun diesen Behörden den kollektiven Rechtsschutz überantworten will, will keinen effektiven VerbraucherInnenschutz, sondern agiert nach dem Grundsatz: Unrecht darf sich lohnen.“
Die Liste Pilz fordert die ÖVP auf, die Verharmlosung der Richtlinie für europäische Sammelklagen zu unterlassen, und sich stattdessen für effektiven Rechtsschutz einzusetzen.