Bundesverwaltungsgericht in Deutschland: Fahrverbote wegen Abgasen zulässig

Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat heute beschlossen, dass Städte grundsätzlich Fahrverbote für Dieselautos zur Luftreinhaltung verhängen dürfen. Die Richter wiesen damit eine Revision gegen die von Verwaltungsgerichten geforderten Fahrverbote zurück.

„Es ist merkwürdig, dass in Österreich eine Diskussion über die Auswirkungen des Dieselabgasskandals auf die Gesundheit der Bevölkerung bislang völlig ausgeblieben ist“, kritisiert der Klubobmann und Gesundheitssprecher der Liste Pilz, Peter Kolba, anlässlich des Urteils des deutschen Bundesverwaltungsgerichtes zu Fahrverboten in Städten.

Kostenlose Freifahrt für Öffis könnte eine Alternative zu Fahrverboten sein

Denn auch in den großen Städten Österreichs und entlang stark befahrener Straßen wird eine deutlich höhere Schadstoffbelastung gemessen. „Eine Studie des Umweltbundesamts zeigt etwa, dass der Ausstoß an Schadstoffen durch Dieselfahrzeuge massive Auswirkungen auf die Luftqualität hat“, sagt Kolba. Dies betreffe keinesfalls nur die „Altlasten“, also alte Dieselfahrzeuge. „Die Manipulationen der Autokonzerne an den Abgaswerten von Dieselfahrzeugen haben messbare, negative Konsequenzen.“

Von den Grenzwertüberschreitungen sind in Österreich neben Wien, Linz auch Salzburg, Graz, Innsbruck, St. Pölten und Gebiete entlang von Autobahnen betroffen. Zum Beispiel haben die Werte von Stickstoffdioxiden in fast allen Landeshauptstädten im Jahr 2016 den österreichischen Grenzwert von 30 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Jahresmittel überschritten. Messstellen in Wien (46,7), Linz (45,8), Graz (42,4), Salzburg (45,9) und Klagenfurt (40,5) überschritten sogar den höher angesetzten EU-Grenzwert von 40 µg/m³. Die EU-Kommission hat wegen den anhaltenden Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet.

Besonders besorgniserregend sind die Ergebnisse von Messungen, die Greenpeace Österreich in der Umgebung von Schulen durchgeführt hat. Die Belastung an verkehrsreichen Straßen in Schulnähe liegen oftmals noch über denen der offiziellen Messstellen, so die Umweltschutzorganisation.

„Ich schlage daher drei Maßnahmen vor: Erstens müssen die erhöhten Abgaswerte in Österreich endlich zu einem Thema gemacht werden. Es geht nicht an, dass die Gesundheit aller geringer gewichtet wird als die Interessen der Automobilindustrie. Ein Runder Tisch, an dem Expertinnen und Experten sowie Umweltschutzverbände teilnehmen, hat die Sachlage zu klären“, fordert Kolba in Reaktion auf das Urteil aus Deutschland. „Thema dieses Runden Tisches sollte auch die Diskussion sinnvoller Maßnahmen sein. Ich sehe eine kostenlose Freifahrt für Öffis in Österreich als eine sinnvolle und soziale Alternative zur Gesundheitsgefährdung durch Dieselfahrzeuge“, meint der Gesundheitssprecher der Liste Pilz. Schließlich habe die deutsche Bundesregierung in einem Brief an die EU diese Maßnahme bereits ins Gespräch gebracht. „Und die österreichische Regierung tut das, was sie immer tut, wenn ein wichtiges Thema ansteht: Sie schweigt.“

„Zweitens fordere ich eine Abwrackprämie für Dieselfahrzeuge, die nicht an den Kauf eines Neuwagens gebunden sein darf. Und drittens sollte Umweltschutzverbänden wie Greenpeace und Global 2000 ein Verbandsklagerecht eingeräumt werden, wie dies in Deutschland der Fall ist.“ Schließlich kam das Leipziger Urteil durch eine ebensolche Klage der deutschen „Umwelthilfe“ zustande.