Holzinger zu Tierschutz: Regierungsfraktionen schreiben Antrag der Liste Pilz einfach ab und verkaufen ihn als eigene Initiative
Im Gesundheitsausschuss des Nationalrats stand heute ein Antrag von ÖVP und FPÖ zum Verkauf von Hunden und Katzen im Zoofachhandel zur Beratung. Die Formulierung des Antrags der Regierungsfraktion entsprach allerdings wortwörtlich der eines Antrags der Liste Pilz (108/A) vom Februar 2018, der zuvor im Ausschuss vertagt worden war. Lediglich ein Wörtchen wurde ausgetauscht.
„Im Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen wird das Verbot der Haltung zu Verkaufszwecken in den Zoofachgeschäften verlangt. Exakt das stand in unserem Vorschlag, der schon lange im Ausschuss vorliegt. Warum ÖVP und FPÖ dann unseren Antrag einfach abschreiben, sich ohne Vorgespräche draufsetzen und dann im Ausschuss auch noch nicht zu einer gemeinsamen Initiative aller Parteien im Sinne des Tierschutzes bereit sind, erschließt sich mir nicht. Neuer Stil ist das jedenfalls nicht. Sie qualifizieren unsere Sacharbeit ab, weil sie offenbar keine eigenen Vorschläge zum Tierschutz haben“, empört sich Daniela Holzinger, Tierschutzsprecherin der Liste Pilz.
Entsprechend sind auch weitere Oppositionsanträge zum Thema Tierschutz niedergestimmt worden. „Ich bin ja sehr froh darüber, dass ÖVP und FPÖ nun endlich auch den Tierschutz für sich entdeckt haben. Unsere Anträge aber ständig zu vertagen, nur um sie dann später als eigene Initiative zu verkaufen, zeugt nicht gerade von einem ernst gemeinten Umgang mit dem Thema“, so Holzinger abschließend.
Zur Information:
ÖVP und FPÖ, Antrag 402/A: „(5) Hunde und Katzen dürfen im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten gemäß Abs. 1 in Zoofachhandlungen und anderen gewerblichen Einrichtungen, in denen Tiere angeboten werden, zum Zwecke des Verkaufes nicht gehalten und ausgestellt werden.“
Das entspricht mit einer kleinen Detailänderung unserem Antrag 108/A, in dem formuliert wurde:
Liste Pilz 108/A: „(5) Hunde und Katzen dürfen im Rahmen gewerblicher Tätigkeit gemäß Abs. 1 in Zoofachgeschäften und anderen gewerblichen Einrichtungen, in denen Tiere angeboten werden, zum Zwecke des Verkaufs nicht gehalten oder ausgestellt werden.“