Holzinger: „Kein einziges sachliches Argument für Verländerung von Kinder- und Jugendhilfe“

Die für heute, Mittwoch, geplante vollkommene Ausgliederung der Kinder- und Jugendhilfe in Länderkompetenz wurde nun doch auf Eis gelegt, was von Daniela Holzinger, Familiensprecherin der Liste Pilz, begrüßt wird: „Der SPÖ-unterstützte Kniefall von Schwarz-Blau vor den Landeshauptleuten zur vollkommenen Kompetenzverschiebung der Kinder- und Jugendhilfe hin zu den Bundesländern kommt nun doch nicht zustande, da die SPÖ in ihrem Zick-Zack-Kurs zwischen Zustimmung und Ablehnung nun doch wieder zur Einsicht gekommen ist.“ Holzinger spricht dabei die letzte Familienausschusssitzung an, in der ein Antrag der SPÖ mit dem Titel „Evaluierung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe statt Verländerung“ (330/A(E)) im letzten Moment von der Tagesordnung genommen wurde. Die SPÖ hatte sich damals mit der geplanten Verländerung anfreunden können, nun jedoch die zugesagte Unterstützung wieder zurückgenommen.

Der ÖVP-Abgeordnete Wolfgang Gerstl spricht in einer Aussendung davon, dass es keinen einzigen sachlichen Grund für ein „Nein“ geben würde. Dazu meint Holzinger: „In Wahrheit gibt es keinen einzigen sachlichen Grund für die Verländerung wie auch die zahlreichen Stellungnahmen sowie die Wortmeldungen bei der letztwöchigen Enquete des Bundesrats bestätigen. Der Bund darf hier keine Kindesweglegung betreiben und das Wohl von Kindern und Jugendlichen dem Wohn-Bundesland überlassen, denn die geplante Streichung des einheitlichen gesetzlichen Rahmens gefährdet die Einhaltung der grundlegenden Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention.“ Daniela Holzinger hat ihrerseits eine klare Vorstellung, in welche Richtung es nun gehen soll: „Was es wirklich braucht, sind eine Evaluierung der Kinder- und Jugendhilfe unter Einbeziehung von ExpertInnen, bundeseinheitliche Standards, mehr Geld für präventive Maßnahmen sowie eine Verankerung in Bundeskompetenz anstatt neun Länderlösungen.“

Liste Pilz strebt bundeseinheitliche Regelung an und kritisiert versuchte „Kindesweglegung“ der Bundesregierung

 

Das Themenfeld der Kinder- und Jugendhilfe ist ein komplexes und bedarf einer allumfassenden Neubetrachtung, wie auch der Sonderbericht der Volksanwaltschaft zum Thema „Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen“ aus dem Jahr 2017 belegt. Darin wird etwa die Problematik der Unterbringung außerhalb des Wohnbundeslandes aufgrund der erhöhten Zuschläge aufgegriffen. Holzinger dazu: „Es darf nicht sein, dass, aufgrund des Profitstrebens von verschiedensten privaten Trägern, Kinder quer über das Bundesgebiet verschickt werden. Diese Absurdität zu Lasten des Kindeswohls gehört schnellstmöglich unterbunden.“