Abschiebung von integrierten Kindern verstößt gegen die Menschenrechtskonvention
Die geplante Abschiebung der sechsköpfigen tschetschenischen Familie Tikaev sorgt in breiten Teilen der Bevölkerung für großen Unmut. Davon betroffen sind auch vier Kinder im Alter zwischen elf und sechzehn Jahren, die wie ihre Eltern bereits bestens integriert sind, und die nun mitten im Schuljahr aus der Gemeinschaft gerissen werden.
„Seit über vier Jahren zieht sich das Asylverfahren der Familie Tikaev. Ihre Anträge auf Bleiberecht wegen guter Integration blieben eineinhalb Jahren unbehandelt. In der Zeit wurden keine ersichtlichen Ermittlungsschritte gesetzt, es gab keine Einvernahme. Ich frage mich, wie die Behörde die Erkenntnis erlangen möchte, ob der Familie ein Bleiberecht nach § 55 Asylgesetz zukommt. Es ist für mich absolut unverständlich, wieso jetzt plötzlich eine Familie mit vier Kindern unter Hochdruck abgeschoben werden muss – obwohl die Frage des humanitären Bleiberechts ungeklärt bleibt“, meint Alma Zadic, Menschenrechtssprecherin der Liste Pilz.
Kinderrechtekonvention muss vollinhaltlich in Verfassung aufgenommen werden
„Kinder unterliegen nicht umsonst einem besonderen Schutz, wie dies auch in der UN-Kinderrechtekonvention zum Ausdruck kommt, die in Österreich im Verfassungsrang verankert ist. Doch durch den Vorbehalt bei öffentlicher Sicherheit und Ordnung ist sie defacto wirkungslos, wie dieser traurige Fall zeigt. Es ist daher hoch an der Zeit die Kinderrechtekonvention vollinhaltlich in die Verfassung aufzunehmen“, fordert der Kinderrechtesprecher der Liste Pilz, Sebastian Bohrn Mena.
„Es ist ein Gebot der Stunde, dass sich auch die für die Durchsetzung der Kinderrechte zuständige Ministerin Bogner-Strauß mit ihren AmtskollegInnen verständigt. Sich einfach nicht zu äußern ist keine Lösung. Wegzuschauen auch nicht. Der besondere staatliche Schutz und Beistand, der in der Kinderrechte-Konvention vorgesehen ist, muss auch von der Regierung durchgesetzt werden. Das humanitäre Bleiberecht und die Europäische Menschenrechtskonvention müssen ernst genommen werden“, appellieren Zadic und Bohrn Mena.
Die Abschiebung der Familie Tikaev wird leider nicht mehr zu verhindern sein. Für die Zukunft muss sichergestellt werden, dass Kinder nicht mehr der Behörden-Willkür ausgeliefert sind und ihre Rechte auch entsprechend gewahrt werden. Die österreichische Bundesregierung ist aufgefordert den Kinderrechten den Stellenwert zukommen zu lassen den sie verdienen und die Rücknahme der Vorbehalte vorzubereiten.