Staatsversagen rund um VW-Dieselgate
Das gestern publizierte Urteil des Landesgerichtes Wels (Aufhebung des Kaufvertrages eines VW und Kaufpreisrückerstattung an den Käufer) zeigt: Man hat durchaus Chancen bei Gericht, Gewährleistung und Schadenersatz durchzusetzen. Allerdings drohen diese Rechte bald zu verjähren.
Die Geltendmachung von Gewährleistung gegen VW-Händler verjährt bereits am 31.12.2017. Die Geltendmachung von Schadenersatz gegen den VW-Konzern verjährt Mitte September 2018.
VW setzt offensichtlich darauf, dass möglichst viele Ansprüche Geschädigter verjähren. Danach ist es gut möglich, dass mit Klägern ein Generalvergleich verhandelt wird. Wer jetzt nicht klagt, ist dann nicht dabei.
Doch für Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung ist eine Klage unwirtschaftlich. Das Prozessrisiko eines Verfahrens kann den Streitwert weit übersteigen. Für diese Geschädigten fehlt eine europäische und österreichische Sammelklage mit der Möglichkeit, das Prozesskostenrisiko durch einen Prozessfinanzierer gegen Erfolgsquote abdecken zu lassen.
Diese Schwäche des europäischen Rechtssystems führt dazu, dass VW in den USA insgesamt über 20 Milliarden Euro (!) Schadenersatz zahlt, in Europa aber seine Kunden mit intransparenten Software-Updates abspeisen will.
„Wir stellen beim VW-Skandal ein umfassendes Staatsversagen fest. Die Minister Leichtfried und Stöger haben die österreichischen VW-Fahrer ebenso im Regen stehen gelassen und die Sprachregelungen von VW übernommen, wie Vizekanzler und Justizminister Brandstetter, der – auf Betreiben der Wirtschaft – bei der Reform von Verfahren bei Massenschäden zwar 2016 eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, diese hat aber bislang keine Ergebnisse vorgelegt. Nach jahrelangem Nichtstun der Regierung erleben wir jetzt, wie ein Gesetzesvorschlag immer weiter verzögert wird,“ kritisiert Kolba, jahrelang Chefjurist im VKI und nun Klubobmann der Liste Pilz.„Ich fordere die Regierung und die Koalitionsverhandler auf, rasch den VW-Geschädigten eine Gruppenklage zur Verfügung zu stellen!“