Voraussetzungen für Indexierung der Familienbeihilfe aktuell nicht gegeben

Die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag dienen dazu Eltern zu unterstützen und einen Teil der Kosten aus der Unterhaltspflicht ihren Kindern gegenüber, solidarisch durch die Gemeinschaft zu tragen.

Bei Umsetzung droht Zusammenbruch der 24h-Pflege in Österreich und EU-Vertragsverletzungsverfahren.

„Selbstverständlich steht diese Unterstützung allen Menschen, die in Österreich legal arbeiten und ihre Steuern zahlen, in gleichem Maße zu. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass Preisniveaus und damit auch die Kaufkraft in den europäischen Ländern sehr unterschiedlich sind. Um also den gleichen Grad der Unterstützung, wie ihn eine in Österreich lebende Familie durch die Familienbeihilfe (und den Kinderabsetzbetrag) erfährt, auch in anderen EU-Staaten zu gewährleisten, ist eine Anpassung der Leistungen in Form einer Indexierung mittelfristig nachvollziehbar“ wie Liste Pilz Sozialsprecherin Daniela Holzinger feststellt. Um eventuelle Härten für Pflegebedürftige ÖsterreicherInnen als auch für ausländische Pflegekräfte abzufedern, das System nachhaltig zu gestalten und Mehrkosten zu vermeiden seien für eine Reform jedoch zuerst entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen:

Pflege sichern – Löhne anheben

Aktuell wird ein wesentlicher Teil professioneller Pflegetätigkeit (24h-Pflege) in Österreich von rd. 60.000 ausländischen BetreuerInnen geleistet. Dies unter anderem deshalb, weil die Bezahlung von im Schnitt rd. 900€ pro Monat, weit unter dem Wert der zu leistenden Arbeit angesiedelt ist und sich dafür kaum inländische Fachkräfte finden lassen.

„Für viele der ausländischen Pflegekräfte stellt die Familienbeihilfe aktuell einen wesentlichen Gehaltsbestandteil dar. Rd. 400€ für 2 Kinder von 3 und 12 Jahren, entspricht beispielsweise etwa dem Monatsgehalt einer in der Slowakei tätigen BetreuerIn  und trägt dazu bei, dass sich in Österreich zur Sicherstellung der Pflege ein Niedriglohnsektor etabliert hat“ so Holzinger.
Da bei einer voreiligen Indexierung aber die Gefahr eines Pflegenotstandes bestünde weil sich viele ausländische PflegerInnen bei ersatzlosem Wegfall des „Gehaltsbestandteiles Familienbeihilfe“ möglicherweise eher für ihre Lieben entscheiden würden, anstatt des Geldes wegen nach Österreich zu pendeln, sei vor einer Anpassung die Pflege nachhaltig abzusichern: „In meinen Augen ist es ein Armutszeugnis für ein reiches Land wie Österreich, die Pflege seiner älteren MitbürgerInnen auf der Not von Menschen aus ärmeren Regionen Europas aufzubauen. Die Subventionierung per Familienleistungen unter Ausnutzung unterschiedlicher Preisniveaus schlägt dem ganzen dann den Boden aus. Als hätte man es darauf abgesehen Familien auseinander zu reißen.“ ist Holzinger verärgert und merkt an, dass etwa kinderlose Personen keine Möglichkeit hätten diese zweifelhaften Vorteile zu nutzen.
Es sei daher dringend notwendig Pflegetätigkeiten und Sozialberufe allgemein leistungsgerecht zu entlohnen und dadurch allen ArbeitnehmerInnen gleiche und faire Bedingungen zu bieten, so die Sozialsprecherin.

Rechtskonformität gewährleisten – Kosten sparen

Weiters ist sicher zu stellen, dass eine wie auch immer geartete Maßnahme im Einklang mit Europarecht steht, was aktuell von Experten noch kritisch gesehen wird. Entsprechend der Einschätzungen von Univ. – Prof. Dr. Franz Marhold (Institutsvorstand für Österreichisches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht an der WU-Wien) sind hier erhebliche Probleme zu erwarten. So sieht Marhold den gegenwärtigen Zugang der Regierung als unvereinbar mit EU-Grundfreiheiten (insb. des Rechts auf Freizügigkeit) und damit als primärrechtswidrig.

„Österreich könnte durch eine unüberlegte Reform ohne ausreichende Abstimmung mit unseren europäischen Partnern also die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens, in letzter Konsequenz möglicherweise verbunden mit Strafzahlungen, drohen. Die erhofften Einsparungen würden uns damit am Ende teuer zu stehen kommen.“ so Holzinger abschließend.

Eine Zustimmung zur Indexierung komme für sie daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in Frage.