Rad-Flashmob zur Entrümpelung der unlogischen 10 km/h-Regel bei der Annäherung an ungeregelte Radfahrerüberfahrten

Die Bundesregierung will den Radverkehr verdoppeln, hält aber noch immer an blockierenden Altgesetzen fest. Es braucht eine StVO-Novelle um den Ausbau von Radinfrastruktur voranzutreiben. Derzeit wird ein Euro pro Person und Jahr in den Ausbau von Radinfrastruktur investiert. Im direkten Vergleich mit Kopenhagen und Niederlanden, wo es 30 Euro pro Kopf und Jahr sind, schneidet Österreich schlecht ab

Deshalb fordern wir:

  • Eine fahrradfreundliche StVO Novelle
  • Den bundesweiten Ausbau der Radinfrastruktur mit mindestens 30 Euro pro Person und Jahr

Aktuelle Infos zur Mobilitätswende: Jetzt unter radlobby.at

Die sonderbare Vorschrift zur langsamen Annäherung einer Radfahrerüberfahrt ohne Ampel wirken sich behindernd auf den gesamten Verkehrsfluss aus. Zudem ist sie widersprüchlich zum Rest der StVO: Nirgends sonst wird dem Bevorrechtigten Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Um die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu erhalten, braucht es endlich zeitgemäße Radverkehrsinvestitionen und die fahrradfreundliche StVO-Novelle.

Unlogische Verkehrsregelung sorgt für Verkehrsbehinderung

 

Für vergangenen Montag, dem 2.7., hat sich ein zivilgesellschaftlicher Flashmob zu dem Thema angekündigt. Alle Verkehrsteilnehmer haben sich konzertiert eine Stunde penibel an die StVO-Regeln halten, denn “Vurschrift is Vurschrift”. Dazu gehört auch das Schneckentempo, die maximal 10 km/h Annäherungsgeschwindigkeit an ungeregelte Radfahrerüberfahrten. Die daraus entstehenden Verkehrsbehinderungen werden so verdeutlicht und auf den Änderungsbedarf hingewiesen.

Dieser zivilgesellschaftliche Flashmob wird von der Liste Pilz und der Radlobby Österreich, dem Bundesverband der Interessenvertretungen Radverkehr, unterstützt. Die Bundesregierung will den Radverkehr verdoppeln, dazu braucht es eine StVO-Novelle und den Ausbau von Radinfrastruktur in der Höhe von 3 Mrd. Euro bis 2030.

Martha Bißmann, Verkehrssprecherin der Liste Pilz, äußerte sich dazu folgendermaßen: „Wir freuen uns, dass die Bundesregierung bis 2025 den Radverkehr verdoppeln will. Dazu braucht es aber dringend StVO-Novellen, wie die Entrümpelung der Beschränkung auf 10 km/h vor ungeregelten Radfahrerüberfahrten. Diese Bestimmung ist eine handfeste Diskriminierung, weil selbige nicht für andere VerkehrsteilnehmerInnen gelte. Nirgends sonst wird in der StVO dem Bevorrechtigten Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben.“

“Zeitgemäße Verkehrsregeln sollen logisch und nachvollziehbar sein. Die derzeitige Vorschrift von 10 km/h vor ungeregelten Radfahrerüberfahrten ist ein Sonderfall in Europa und widerspricht diesen Kriterien. Daher spricht sich die Radlobby Österreich für eine Änderung auf ‘angemessene Geschwindigkeit’ aus. Für die anvisierte Radverkehrsverdoppelung braucht Österreich eine fahrradfreundliche StVO-Novelle und zeitgemäße Radverkehrsinvestitionen in der Höhe von 30 Euro pro Jahr und Einwohner”, so Roland Romano, Sprecher der Radlobby Österreich.