Peter Pilz klagt den ORF
Warum Medien-Vielfalt geschützt werden muss!
Stellen wir uns vor, es gäbe weder Puls4 und ATV noch oe24, Krone TV und Servus TV. Das Staatsfernsehen ORF hätte noch immer das absolute TV-Monopol. Dann könnte der Generaldirektor entscheiden, wer vor einer Wahl ins Bild kommt. Und wer weggeschalten wird.
ORF-Generaldirektor Wrabetz tut genau das. Er kennt alle Umfragen. Neos, Grüne und wir, die Liste Pilz, liegen gleichauf. Von allen drei haben wir bei weitem das größte Potential. Neos und Grüne werden eingeladen: zu Sommergesprächen, zu Pressestunden, zu TV-Duellen und zur Elefantenrunde. Uns sperrt Wrabetz aus.
Er bricht damit jeden Tag das ORF-Gesetz. Dort heißt es in der Beschreibung des „Kernauftrags“ des ORF:
„§ 4. (1) Der Österreichische Rundfunk hat durch die Gesamtheit seiner gemäß § 3 verbreiteten Programme und Angebote zu sorgen für:
- die umfassende Information der Allgemeinheit über alle wichtigen politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Fragen“
Wrabetz wird vielleicht antworten, dass er heute einen anderen Kernauftrag hat. Und dazu noch einen Kurzauftrag.
Vertoß gegen gültiges Recht
Aber da ist noch die Verfassung. 1974 hat der Gesetzgeber die Objektivität des Rundfunks in den Verfassungsrang erhoben. Seit damals ist in der Verfassung garantiert:
„die Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Berücksichtigung der Meinungsvielfalt, die Ausgewogenheit der Programme sowie die Unabhängigkeit der Personen und Organe, die mit der Besorgung der im Abs. 1 genannten Aufgaben betraut sind“
Wrabetz bricht also ein Gesetz und die Verfassung. Aber warum tut er das? Die Antwort findet sich im Jahr 2013.
Damals reparierten SPÖ, ÖVP und FPÖ die Stronach-Panne. Nie wieder sollten sich Abgeordnete vor der Wahl zu einem neuen Klub zusammenschließen dürfen. Das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats wurde geändert.
Seit 2013 behalten Abgeordnete anderer Klubs, die sich von der ÖVP kaufen lassen, alle ihre Rechte. Nur Abgeordnete, die einen neuen Weg gehen, verlieren sie. Sie werden aus allen Ausschüssen ausgesperrt und dürfen keinen neuen Klub bilden.
Der Zweck war allen klar: So konnte der ORF-Führung eine Ausrede für die Aussperrung aller neuen Listen geliefert werden. ORF-Generaldirektor Wrabetz und sein Sprecher Armin Wolf benützen sie rund um die Uhr.
Auf diese Art wird hunderttausenden Wählerinnen und Wählern die Chance genommen, sich ein umfassendes Bild zu machen. Der ORF pfeift damit auf Verfassung, Gesetz und Quote.
Gesetzestreue trotz fehlender Verpflichtung
Im Gegensatz zum ORF sind Puls4, ATV, Krone TV, Servus TV und oe24 nicht an das ORF-Gesetz gebunden. Aber im Gegensatz zum ORF halten sie sich daran.
Die Pressefreiheit ist heute in Österreich privat. Und nicht öffentlich-rechtlich.
Daher haben wir nach der Wahl eine weitere Aufgabe: den ORF befreien. Vom Stiftungsrat, vom Regierungszwang und von allem, was die Redaktionen hindert, das zu tun, was sie am besten können: auf hohem Niveau objektiv und umfassend berichten.