Noll: Transparenz sieht anders aus – wo ist denn nun die Informationsfreiheit, Herr Bundeskanzler?

Durch die jüngsten VwGH-Erkenntnisse zur Auskunftspflicht ist das Thema „Informationsfreiheit“ wieder in den Brennpunkt gerückt. Die Liste Pilz hält fest, dass die Rechtslage in Österreich heute noch immer näher beim k.u.k.-Staat ist, als bei modernen, transparenten Modellen, wie sie etwa in Schweden gebräuchlich sind. Deshalb richtet Liste-Pilz-Abgeordneter, Alfred Noll, vier Anfragen zu diesem Thema an die Bundesregierung, den Bundeskanzler, die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sowie den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz.

Liste Pilz stellt Anfragen zu Informationsfreiheitsgesetz

 

Gefragt wird nach Vorbereitungen zur Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes, welches als Entwurf schon zu Zeiten der großen Koalition vorlag, und weiters nach einer Bestimmung des neuen Datenschutzgesetzes. Dort wird nämlich die Auskunftspflicht von Behörden erneut eingeschränkt (§ 4 Abs. 5 DSG), obwohl dies der EU-Verordnung zum Datenschutzrecht widerspricht. Noll weist darauf hin, „dass gerade Staatssekretär Kurz sehr lautstark für die Informationsfreiheit eingetreten ist. Noch 2013 wollte er ‚einen gläsernen Staat statt gläserner Bürger‘. Im Regierungsprogramm findet sich kein Wort mehr davon.“