Liste Pilz bringt Entschließungsantrag zu geplantem UVP-Gesetz ein
Die Liste Pilz bringt am 25.10. 2018 im Plenum des NR einen Entschließungsantrag zur geplanten Änderung des UVP-Gesetzes ein.
Es ist unsachlich und völlig unverhältnismäßig, von Umweltinitiativen Mitgliederlisten zu verlangen. Die Anzahl der Mitglieder sagt wenig bis nichts über die Bedeutung, Publizität oder Wirkungskraft einer Organisation aus. Die verlangte Anzahl von einhundert Mitgliedern ist an sich unverhältnismäßig hoch, man denke nur an regionale Initiativen. – „In Österreich könnten dann nicht einmal mehr fünf Nobelpreisträger eine Stellungnahme zu einem UVP-Verfahren abgeben“, so Abg. Dr. Noll.
Mit der Verpflichtung, Mitgliederlisten zu übermitteln, werden die Vereine gezwungen, gegen alle Intentionen des Datenschutzrechtes zu verstoßen. „In Hinblick auf die hier angesprochenen besonders schutzwürdigen Daten kann man nur von einem direkten Widerspruch zum Datenschutzgesetz sprechen“, sagt Abg. Dr. Noll.
Das alles hat mit Maßnahmen „zur Beschleunigung und zur Steigerung der Effizienz im UVP Verfahren“, wie die Motive für die Gesetzesänderung erläutert werden, nichts zu tun. Umweltorganisationen brachten im Zeitraum von Anfang 2015 bis Ende Februar 2018 nur 15 Beschwerden gegen negative Feststellungsverfahren ein. Wie viele Mitglieder ein Verein hat, bzw. die Anzahl der Parteien, hat keinen Einfluss auf Effizienz oder Verfahrensdauer. „Die ganz offensichtliche und einzige Motivation für diese ganz zuletzt per Abänderungsantrag eingeschobene Schikane ist die Schwächung von Umweltinitiativen“, so Dr. Noll.
Der Abg. Dr. Noll fordert daher im Entschließungsantrag, dass keine Mindestanzahl von Mitgliedern und keine Übermittlung von Mitgliederlisten vorgeschrieben wird.