Der Frauenrechtliche Backlash ist im Regierungsprogramm festgeschrieben

Dass mit dem Rechtsruck der kommenden Regierung Rückschritte bei den Frauenrechten zu erwarten sind, war vorhersehbar, das Ausmaß ist dennoch beeindruckend.

So bildet die Einführung der Doppelresidenz, ohne vorherige Väterbeteiligung bei Karenz und Elternteilzeit und Aufteilung der unbezahlten Hausarbeit, eine massive ökonomische Schwächung der Mutter, vor Allem, wenn die Doppelresidenz der EU Ratsempfehlung von Herbst 2015 folgt, die die Einstellung aller Unterhaltsansprüche ab einem Drittel der Betreuungszeit bei bis zu einem Drittel höheren Verdienst des Kindesvaters vorsieht.

Auch bei der gemeinsamen Obsorge ist nicht vorgesehen, diese im Fall von Häuslicher Gewalt nicht auszusprechen.

Sowohl die Einführung des 12-Stunden-Tages als auch der Familien-Bonus, der nicht für einkommensschwache Menschen gedacht ist, zeugen von Unkenntnis der Lebensrealitäten von Frauen.

Bei der Armutsfalle Kindesunterhalt wird nur auf die Modernisierung des Unterhaltsgesetzes hingewiesen. Das ist nach dem Heben der „Ja-Taferln“ ein Schlag ins Gesicht der Ein-Eltern-Haushalte, die zu 42% von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen sind, da die Vorbereitung des Justizministeriums auf die Modernisierung in frühestens drei Jahren abgeschlossen sein wird. Dass die „rasche Weiterentwicklung und Evaluierung der Unterhaltshöchstgrenze“ statt der Sicherung eines Mindestsatzes erwähnt wird, erhärtet den Verdacht, dass die kommende Regierung an der Lösung des drängenden Problems kein nennenswertes Interesse hat.

Die „Absicherung des Frauenbudgets sowie der Ausbau der notwendigen Einrichtungen (z.B. Gewaltschutzzentren, Notwohnungen sowie Frauen – und Mädchenberatungsstellen)“ in einem Satz zu nennen, wird der derzeitigen Situation in keinster Weise gerecht. Das derzeitige Budget des Frauenministeriums von €10,15 Millionen (finanziert derzeit den größten Teil des Gewaltschutzes) muss aufgestockt werden und die Finanzierung von Opferschutzeinrichtungen und Täterberatung bzw. Anti-Gewalt-Trainings 1) rechtlich gesichert und 2) auch von anderen Ministerien mitgetragen werden, damit die Richtlinien der Istanbul Konvention, die Österreich 2013 unterzeichnete, eingehalten und Menschenleben gerettet werden können.

Dass der gesamte Bereich der Geburtshilfe ausgespart wird, ist bei der derzeitigen Rate von 30% bei Kaiserschnitten (WHO Empfehlung 10%) bei gleichzeitigem Hebammen-Sterben unverantwortlich.

Die verpflichtende Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch verkennt die Lage der Frauen (und Männer), die vor der schwersten Entscheidung ihres Lebens stehen, solange Armut in Österreich überwiegend weiblich ist. Sie lässt befürchten, dass die Wartezeit auf den Amtstermin, sich so weit nach hinten verschieben lässt, dass die Fristenlösung nicht mehr möglich ist und wir uns den Verhältnissen der Visegrad-Staaten nähern.

Der Tatsache, dass Frauen derzeit bis zu 43% weniger Pension erhalten wird ebenso schwammig Rechnung getragen wie der Reform im Bereich der Medien. Obwohl Frauenpolitik für 52% der Bevölkerung relevanter ist als die Abbildung von Pin Ups, scheint die Koalition kein Interesse an einer angemessenen Berichterstattung zu haben.

Dass im Bereich Sport kein Wort über notwendige Maßnahmen gegen und die professionelle bzw. unabhängige Aufklärung sexueller Übergriffe zu lesen ist, macht betroffen.

Der Bereich Migration wird äußerst ausführlich behandelt. Dass es für Migrantinnen notwendig ist, den Aufenthaltstitel, im Fall einer Scheidung, auch unabhängig von ihrem Ehemann behalten zu können, fehlt. Auch der Anspruch von asylsuchenden Frauen auf einen staatlich finanzierten Frauenhausplatz.

Die fehlende Frauenförderung im Bereich Kunst und Kultur rundet ein Bild ab, das sehr gestrig erscheint und über das wir noch viel diskutieren müssen.