Arbeitsprogramm Digitale Transformation – Ja, es geht

Die Umwälzungen durch die digitale Transformation betreffen uns alle. Und sie werden weit-
reichender sein, als jetzt bereits erkennbar. Etwa: Wie gestaltet man die Arbeit im Zeitalter der
Künstlichen Intelligenz? Wie halten wir es mit dem Datenschutz in Zeiten global agierenden
Terrors? Welche Möglichkeiten haben Staaten gegenüber quasi monopolartig agierenden gro-
ßen amerikanischen IT-Plattformen? Wie unterstützt man KMUs in globalen Marktstrukturen?
Oder auch: Wie kann man Big Data bei der Bekämpfung des weltweiten Hungers nutzen?
Diese und viele andere Fragen werden uns in Zukunft beschäftigen. Dabei sind die Entwicklun-
gen auch als Chance zu begreifen. Wir sollten nicht nur anderswo entwickelte Technologien
anwenden, sondern selbst entwickeln und dabei eine internationale Führungsrolle überneh-
men. Unser Ziel ist es, technische mit sozialer Innovation zu verbinden, ein positives Zukunfts-
bild zu zeichnen und die Frage zu beantworten, wie wir in Zukunft leben wollen.
Hier gilt es, sich einzumischen: Dabei gibt es keine fertigen Lösungen, aber man muss den
Prozess aktiv mitgestalten. Einige unserer Forderungen werden auch von anderen Parteien
erhoben, allerdings hätten sie genügend Zeit gehabt, sie umzusetzen. Auf der Liste Pilz gibt es
viele KandidatInnen, die aus dem Fach kommen – wir wissen man es angeht!
Diese Entwicklung ist wichtig, sie ist zentral für die Zukunftsfähigkeit Österreichs, sie betrifft
alle Politikbereiche, daher fordern wir:

Ein eigener Parlamentsausschuss für Digitalisierung & Innovation
und ein eigenes Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Digitalisierung ist eine Querschnittsmaterie, daher entwickeln wir unsere Vorstellungen
und Forderungen in mehreren Schwerpunkten (als einen ersten Entwurf und eine Basis für
Weiterentwicklung).

1. Demokratie, Transparenz und Netzpolitik
2. Innovation / StartUps
3. Arbeit und Arbeitsplätze
4. Universitäten und Forschung
5. Schule und Bildung
6. Steuern und Finanzen
7. Regionalentwicklung, KMUs
8. Frauen und Digitalisierung

1. Demokratie, Transparenz und Netzpolitik

Wir wollen den Staat als Akteur, der eine aktive, digitale BürgerInnenteilnahme und die digitale Souveränität der BürgerInnen unterstützt. Dies fördert eine Weiterentwicklung unserer Demokratie. Dabei sind ein umfassender Datenschutz sowie ein schneller, unzensierter Netzzugang zu gewährleisten (als “elektronisches Bürgerrecht”).

  • Zudem fordern wir:
    Keine Massenüberwachung (wie etwa Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachung mit Gesichtserkennung), keine Backdoors in verschlüsselten Kommunikationskanälen oder Verwendung von Trojanern oder anderer Malware
  • Einhaltung der Grundrechte auf unbeobachtete Kommunikation und den Schutz personenbezogener Daten (Art. 8 Charta der EU Grundrechte): Die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten (Vorratsdatenspeicherung), breitflächige Videoüberwachung und ähnliches verletzten diese Grundrechte.
  • Kein Aufweichen der Sicherheit (Verschlüsselung) von Chats, Smartphones und Computern. Jede Lücke kann und wird von Kriminellen erkannt und ausgenutzt.
  • Exploits und Lücken dürfen von Behörden nicht geheim gehalten werden, sondern müssen bei Bekanntwerden sofort den Herstellern zur Behebung übermittelt werden. Gegen organisiertes Verbrechen und Terroristen sind derartige Maßnahmen ohnehin wirkungslos, da diese über eigene Schutzmechanismen verfügen.
    Insbesondere der Schutz von Smartphones darf nicht durchlöchert werden, da sie immer mehr und immer privatere Daten enthalten und somit praktisch zur Erweiterung unseres Gedächtnisses geworden sind.
  • Mehr Transparenz für offene Daten im Sinne des Informationsfreiheitsgesetz (nach dem Hamburger Vorbild bzw. den Forderungen von http://informationsfreiheit.at): BürgerInnen haben Zugriff auf Daten, im Sinne der Transparenz sollen die Entscheidungsfindungen für die BürgerInnen nachvollziehbar sein.
  • Gewährleistung der Netzneutralität (siehe auch http://epicenter.works)
  • Förderung von freier Software und offenen Standards (in öffentlichen Ausschreibungen) und Erstellung von Programmen zur Förderung von freier Software und offenen Standards. Damit werden in Österreich sowohl Arbeitsplätze als auch Know-how geschaffen und die Abhängigkeit gegenüber Großkonzernen reduziert.
  • Wir stellen uns gegen Artikel 13 in der Entwurfsfassung der neuen EU Copyright-Richtlinie, mit dem Urheberrechtsverletzungen nutzergenerierten Contents im Netz verhindert werden sollen. Jeder Nutzer von Plattformen wie Github, Gitlab oder Stackoverflow würde zum potenziellen Urheberrechtsverletzer.
  • E-Government vorantreiben, sich nicht auf den vermeintlichen Lorbeeren ausruhen und diese auch für eine Verwaltungsreform nutzen. OParl (offenes Parlament – Standardisierung des offenen Zugriffs auf parlamentarische Informationssysteme, auch regional) und Beitritt zur Open Government Partnership (für eine offenes Regieren mit Beteiligung der Bevölkerung)
  • Schnelle, einfache Umsetzungen eines Offenen-Daten-Ansatzes – etwa beim öffentlichen Personenverkehr (seit Jahren eine Baustelle der VAO / ÖBB / Verkehrsministerium, entgegen positiven Beispielen wie Finnland oder Schweiz, siehe https://www.offene-oeffis.at/), um einfachere und transparentere Nutzung der Öffentlichen Verkehrsmittel zu ermöglichen.
  • Bei Netzsperren – etwa bei Urheberrechtsverletzungen – soll man EU-Verordnungen folgen, die eine hinreichende Rechtsgrundlage bzw. eine Gerichtsentscheidung vorschreiben. Abmahnschreiben dürfen nicht für eine Sperre ausreichen. Sperren dürfen nur von dazu berufenen Institutionen – zum Beispiel der TKK (Telekom-Control-Kommission) – und in der Folge von Gerichten verfügt werden.
  • Bei Hasspostings bzw. Fake News verweisen wir auf unsere grundsätzliche Einstellung, dass im Internet die gleichen Regeln und Gesetze gelten sollen wie in der physischen Welt. Wir sprechen uns dagegen aus, polizeiliche und Aufgaben der Justiz zu privatisieren. Internet Service Provider, Betreiber sozialer Medien, Webseiten und generell Unternehmen dürfen nicht in die Rolle von Verfolgungsbehörden gedrängt werden.
  • Um mit der für das Internet gebotenen Schnelligkeit „hoheitlich“ reagieren zu können, sind geeignete Institutionen zu schaffen. Für den zivilen Bereich sollen die Kompetenzen der TKK erweitert werden, für den strafrechtlichen Bereich soll eine eigene Staatsanwaltschaft nach dem Muster der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geschaffen werden.
  • E-Voting: Hier gibt es grundsätzlich zwei Alternativen: a.) „supervised E-Voting” in einem Wahllokal und dedizierter Hardware (wie in den USA); b.) Remote oder Internet E-Voting vom eigenen Computer (wie bereits in Estland oder der Schweiz praktiziert). Zwei Bedingungen sind zum „sicheren“ E-Voting notwendig: Sicherheit und Privacy (Anonymität). Die blockchain Technologie hilft in beiden Punkten. Allerdings kann bei beiden Alternativen a) und b) nicht sichergestellt werden, dass der zentrale Rechner nicht attackiert wurde oder wird. Zudem gibt es beim Internet Voting (Alternative b) das Problem der mangelnden eindeutigen Identitätsfestellung (dies ist allerdings auch bei Wahlkarten der Fall). Weiters wird vorausgesetzt, dass der Computer der WählerIn sicher ist – also z.B. nicht durch einen Bundestrojaner gehackt wurde. Der geplante Bundestrojaner ist damit ein wesentliches Argument gegen E-Voting. Weiters geht es um Vertrauen und gesellschaftliche Akzeptanz, wie es auch einer Verfassungsänderung bedürfte.
    Deshalb: E-Voting nicht zum jetzigen Zeitpunkt, jedoch Unterstützung einer Diskussion als Grundlage für eine zukünftige Entscheidung.
  • Einhaltung der Prinzipien für Transparenz und Rechenschaftspflicht von Algorithmen, wie sie z.B. von der ACM und Informatics Europe verabschiedet wurden.
    Zudem forcieren wir eine aktive Kooperation mit Initiativen der Zivilgesellschaft, wie z.B. epicenter.works.

2. Innovation / StartUps

Österreich muss in die Gruppe der Innovation Leader gelangen (und nicht – wie seit langem – im Mittelfeld verweilen). Dazu muss eine intelligente Förderlandschaft entstehen, die das öffentliche Klima aufbereitet, Junge und Alte motiviert, die Kreativität weckt, Bürokratie reduziert und Prozesse beschleunigt – etwa auch durch Nutzung digitaler Instrumente.

Unsere Vorschläge:

  • Vereinfachung (lange versprochen!) des Gründungsprozesses bzw. Reduktion des notwendigen Stammkapitals (z.B auch 1€-GmbHs, die Kreditwürdigkeit ist für Start-ups gerade im Onlinebereich lange nicht sehr relevant).
  • In der Gründungsphase muss es eine signifikante Reduktion der notariatspflichtigen Geschäftsprozesse geben, indem sie beispielsweise durch einen Anwalt ersetzt werden.
  • Einrichten eines Fonds für Freelancer – Programmierer, Designer, usw. Sie sind oft nicht fix angestellt, hier könnte ein Fonds für Sicherheit sorgen, der in prekären Situationen einspringt (unabhängig, ob selbständig oder Werkvertrag). Keine Unterschiede zu einem Angestelltenverhältnis mit Arbeitslosenversicherungen, Krankenversicherung, Pensionsbeiträgen usw. Freelancer dürfen nicht durchs soziale Netz fallen und die Abgaben nicht dürfen zu hoch sein.
  • Erweiterte Infrastruktur für Start-ups, v.a.Inkubatoren, die nicht nur Räumlichkeiten und Unterstützung bei Finanzierungsfragen bzw. Mentoring zur Verfügung stellen, sondern auch ganz spezifische Leistungen wie Buchhaltung, Controlling und HR (durchaus gefördert) anbieten. In diesen Bereichen machen viele Start-ups oft Fehler bzw. haben intern (noch) nicht die notwendige Expertise. Gerade in starken Wachstumsphasen kann dies zu vielen Problemen führen. Vor allem wenn Start-ups staatliche Förderungen erhalten, könnte über eine dezentrale Buchhaltung / Controlling / HR auch die notwendige Compliance sichergestellt werden, ohne das Unternehmen direkt im operativen Geschäft zu beeinflussen.
  • Aktivierung der Innovationsaktivitäten an Universitäten im Sinne einer „Entrepreneurial University“ (siehe Punkt Universitäten)
  • Research-Spin-Out Investmentprämie (inkl. automatischer Lohnnebenkosten-Erleichterung für universitäre Ausgründung)
  • Steuer-Incentives für Unternehmensgründungen: High Tech-Investmentprämie, etwa durch einfachere Absetzbarkeit von Investments in High-Tech/High-Risk Projekten (Anrechnung der Absetzbarkeit auf EKSt oder Gegenverrechnung der Kapitalertragssteuer aus anderen Kapitalerträgen) – mit schneller und unbürokratischer Abwicklung
  • Schaffung von steuerlichen Anreizen wie einem steuerlichen Freibetrag, um privates Kapital zu mobilisieren, das aktuell in traditionellen Veranlagungsformen geparkt ist. Damit wird in österreichische Unternehmen investiert, die wiederum das Investment in neue Arbeitskräfte re-investieren und Produktion & Wertschöpfung in Österreich behalten.
  • Der steuerliche Freibetrag reduziert die Einkommenssteuerbemessungsgrundlage entsprechend und sollte nur geltend gemacht werden können bei Startup Investments (Definition gemäß der AWS).
  • Erleichterung bei Lohnnebenkosten für neue Unternehmen und auch für neue Forschungsgruppen
  • Erleichterte Rot-Weiß-Rot Karte für potentielle MitarbeiterInnen von Startups. Vor allem in Mangelberufen wie Webentwicklung. Dabei müssen die Kriterien für Startups vereinfacht werden, beispielsweise sollte ein Universitätsabschluss kein Ausschlusskriterium sein.
  • Die Gewerbeordnung entspricht mit ihren zahlreichen freien und reglementierten Gewerben nicht mehr den Gegebenheiten der Unternehmen im 21. Jahrhundert, führt zu langwierigen und undurchsichtigen Prozessen und bildet nicht die Realität moderner Geschäftsmodelle ab. Hier sollte es eine Reduktion der Gewerbe durch Anpassung an die Bedürfnisse der Unternehmen & KonsumentInnen des 21. Jahrhunderts geben sowie eine Beschränkung der reglementierten Gewerbe auf sensitive Bereiche, bei denen Gesundheit, Sicherheit oder Geldwirtschaft betroffen sind.
  • Soziales Unternehmertum fördern: In Österreich gibt es ein stark ausgeprägtes Förderwesen mit Fokus auf technologische Innovationen. Die entsprechenden Förderprogramme für „Social Entrepreneurship“ müssen langfristig gesichert werden und „Social Entrepreneurs“ sollen vermehrt auf klassische Innovations- und Gründungsförderungen zurückgreifen können.

3. Arbeit und Arbeitsplätze sowie Arbeitswelt

Die Digitalisierung und die damit zusammenhängende Automatisierung reduziert menschliche Arbeit und logischerweise Arbeitsplätze, so erwartet Unternehmensberater A.T. Kearney, dass allein bis 2040 in der Industrie und den industrieorientierten Dienstleistungen über 40% der Arbeitsplätze verloren gehen könnten. Aber auch in anderen Sektoren fallen laufend Arbeitsplätze der Digitalisierung zum Opfer (etwa bei Banken bzw diversen ATMs). Generell wird sowohl niedrig qualifizierte als auch hochqualifizierte Arbeit ersetzt (oder jeweils Teile davon). Andererseits entstehen aber auch neue Arbeitsplätze, etwa im Sozialbereich, in der Bildung oder auch im Bereich der Systementwicklung und Forschung. In Summe ist eine Verkürzung der durchschnittlichen Jahresarbeitszeit zu erwarten, hier sollte durch den Ausbau von Teilzeit, Bildungsurlauben und Auszeiten ein Ausgleich erfolgen. Aber die Digitalisierung hat die Arbeitswelt bereits jetzt deutlich verändert – etwa bei der sogenannten „Work-Life-Balance“. Was dort allerdings verkauft wird, hat sich zu einer dauernden virtuellen ‚Anwesenheitspflicht‘ gewandelt – mit Verfügbarkeit rund um die Uhr.

Unsere Vorschläge:

  • Teilzeit, Verkürzung der Arbeitszeit und ähnliches dürfen nicht zur Reduktion des Einkommens führen (die Bruttowertschöpfung in Österreich ist über die letzten 20 Jahre durchschnittlich um 1,4% pro Jahr real gewachsen – das muss auch denen zugutekommen, die diese Zuwächse mit ihrer Arbeit geschaffen haben).
  • Zu diskutierende Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind etwa eine Verringerung der Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich, andere Modelle wie bedingungsloses Grundeinkommen oder Anhebung der Mindestlöhne.
    Nachdem sich die Wertschöpfung zunehmend auf Computer und Maschinen verlagert, sind auch auf der Steuerseite Maßnahmen anzudenken.
  • Keine permanente Online-Verfügbarkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sie entscheiden, ob und wann sie verfügbar sind.
  • Ein-Personen-Unternehmen haben ähnliche Herausforderungen, allerdings zur Zeit keine wirksame Vertretung (etwa durch Gewerkschaften oder Wirtschaftskammern). Hier darf es hinsichtlich Arbeitslosenversicherung, Karenz, Krankenversicherung oder Pensionsbeiträgen keine Schlechterstellung im Vergleich zu einem Angestelltenverhältnis geben. Neue Modelle der Vertretung sollen gemeinsam mit den Betroffenen entwickelt werden.

4. Universitäten und Forschung

Wissenschaft, Forschung und Universitäten sind unabdingbar für ein funktionierendes Innovationssystem und eine positive Gestaltung der digitalen Transformation. Sie sind essentiell für eine optimistische Beantwortung unserer Zukunftsfragen. Im Kontext der Digitalisierung haben wir folgende Vorschläge (Hinweis: spezielle Hochschulen und Forschung betreffend wurden bereits kommuniziert):

  • Erhöhung Hochschulquote auf 2.0% des BIP (seit Jahren versprochen, aktuell ca. 1,5%)
  • Stärkung der Informatikforschung (Informatik als Basis der Digitalisierung) durch 50 zusätzliche Professuren, Schwerpunkt Anwendungen in der digitalen Industrie sowie der digitalen Gesellschaft (als Antwort auf ähnliche Initiativen in Deutschland und Schweiz)
  • Gründung eines internationalen interdisziplinären Austrian Center for Digital Transformation (in Kooperation mit Universitäten und Fachhochschulen)
  • Bessere Durchlässigkeit bei Fachhochschulen und Universitäten sowie (zumindest Pilotversuche für) gemeinsame Doktoratskollegs
  • Vermehrte Verwendung von MOOCs (in Kombination mit Classroom-Lehre), auch für andere Phasen des lebenslangen Lernens sowie auch andere Zielgruppen
  • Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in den technischen Studien
  • Verankerung der Informatik in den Curricula (etwa Computational Thinking), speziell auch in Lehramtsstudien (daher auch Pädagogische Hochschulen)
  • Erleichterte Rot-Weiß-Rot Karte für ausländische Studierende/AbsolventInnen (Studierende in Start-Ups oder als GründerInnen erhalten automatisch für 12 Monate eine volle Rot-Weiß-Rot Karte; AbsolventInnen österreichischer Universitäten erhalten automatisch eine Rot-Weiß-Rot Karte für 24 Monate)
  • Spezielle Programme für Entrepreneurial Education an Universitäten und Fachhochschulen
  • Aktivierung der Innovationsaktivitäten an Hochschulen im Sinne einer „Entrepreneurial University“, inklusive Plattformen für flexible Kooperationen mit KMUs oder Stipendien für AbsolventInnen (Master – PhD) zur Überprüfung der
  • Innovationsmöglichkeit ihrer Abschlussarbeiten
    Inkubationszentren (inkl. Personal und Infrastruktur) an Universitäten mit entsprechenden direkt von den Universitäten zu verwaltenden Gründerfonds zur Verwertung von Forschungsergebnissen

5. Schule und Bildung

Ausbildung sollte auf heute unbekannte Berufsbilder vorbereiten und damit Kompetenzen vermitteln, die vielfältig einsetzbar sind. Dazu gehört auch ein allgemeines Verständnis der Informatik. Dabei ist das Entstehen von neuen Berufen ein Effekt der Digitalisierung (neben dem Wandel der bestehenden).

Wir fordern deshalb:

  • Informatikunterricht (Computational Thinking & Medienkompetenz) bereits in der Grundschule.
  • Desgleichen im Lifelong Learning bzw. als unterstützende Maßnahme bei Integration
  • Entwicklung und Verwendung von elektronischen Lehrunterlagen (etwa MOOCs) in Kooperation mit Hochschulen
  • Generell bessere Interaktion von Schulen und Hochschulen in den Gebieten Informatik, digitale Kompetenz und Unternehmertum
  • UnternehmerTUN BotschafterInnen (Männer und Frauen) an die Schulen bringen: Angelehnt an der Idee der IntegrationsbotschafterInnen sollen hier Menschen, die gegründet haben oder sich stark zivilgesellschaftliche engagieren, Österreichs Schulen besuchen und ihre individuellen Karrierepfade bzw. ihren Werdegang aufzeigen. Sie sollen Mut machen, den eigenen Weg zu gehen und die Angst vor dem Scheitern nehmen. Angesiedelt im Bildungsministerium soll ein Team die ehrenamtlichen BotschafterInnen österreichweit scouten und diese in Absprache mit Schulen koordinieren. Dies soll nicht von der Zivilgesellschaft organisiert werden müssen, sondern als Angebot für die Schulen von den Ministerien zur Verfügung gestellt werden

6. Steuern und Finanzen

Die Digitalisierung der Wirtschaft und das Steuerrecht haben sich nicht im Gleichklang entwickelt. Letzteres hat ersteres weitgehend verschlafen, mit der Folge dass z.B. Gewinne von Tech-Konzernen wie Google, Facebook, Microsoft, Apple, etc. nicht dort versteuert werden, wo sie entstehen.

Unsere Vorschläge:

  • Die „digitale Betriebsstätte“, die auf europäischer Ebene rasch vorangetrieben werden muss. Hier soll Österreich in Europa eine Vorreiterrolle übernehmen.
  • Entsprechende Verrechnung der Mehrwertsteuer an Online-Zwischenhändler, wenn dieser seine Tätigkeit als Mittler (also das Tätigwerden für einen Dritten) nicht ersichtlich macht (z.B bei Sharing Economy Plattformen; App Stores, etc.).
  • Bei allen Steuermaßnahmen bzw. hinsichtlich einer Steuergerechtigkeit ist besonders auf KMUs (insbesondere Kleinstbetriebe) Rücksicht zu nehmen bzw. sind diese entsprechend zu fördern. Dazu gehört auch das Schließen von Steuerschlupflöchern.
  • Stärkung des Wettbewerbs- und Kartellrechts für globale Konzerne.
  • Zum Thema “Festplatten-Abgabe” siehe Anhang.

7. Regionalentwicklung, KMUs

Digitale (Wirtschafts)-Politik spielt insbesondere auch bei Förderung der Regionen und in der ländlichen Entwicklung eine große Rolle. Dabei muss man die Clusterbildung stärken, regionale Stärken hervorheben und Kooperationen fördern. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf KMUs, Start-ups, Entrepreneurship und Bildung. Vor dem HIntergrund einer einerseits fortschreitenden Verstädterung und Abwanderung in einigen Regionen und andererseits einer massiven Zuwanderung aus der Stadt in anderen Regionen muss eine aktive Regionalpolitik betrieben werden.

Unsere Vorschläge:

  • Breitbandausbau; Hier hinken wir massiv nach und sollten in Zusammenarbeit mit dem EU-Investitionsfonds für Breitbandausbau Fonds einrichten, die auch in unterversorgten Gebieten den Ausbau auf mindestens 30 Mbit/sec bis zum Jahr 2020 gewährleisten (um das EU-Ziel zu erreichen). Wünschenswert ist der Ausbau auf 100 Mbit/Sek. Gemeinden und regionale Institutionen sollen bei Bauvorhaben verstärkt die Einbringung von Leerverrohrung verbindlich vorschreiben oder selbst vornehmen.
  • Ausbau und Förderungen von Innovations- und Experimentierräumen wie z.B. Otelo im ländlichen Raum; Nutzung von Kooperationen mit Hochschulen und Schulen.
  • Kooperative Web Plattformen im Sinne von “Plattform Innovationen” zur regionalen Kooperation zwischen Sektoren (z.B Landwirtschaft und Tourismus und Bildung) werden über die Entwicklung von Regionen entscheiden, dabei Nutzung des Tourismus als „Motor“ für ländliche Entwicklung.
  • Förderung der Intelligenten Mobilität mit der Entwicklung flexibler, intelligenter – vornehmlich öffentlicher – Verkehrsangebote.
  • Digitale Hotspots als regionale Support-Zentren bzw. Cluster (in Kooperation mit Hochschulen, Schulen und Firmen) einrichten – dabei regionale Ideen fördern.
  • Spezielles Weiterbildungsangebot und spezielle Förderungen (sowohl einfacher als auch unbürokratischer als Förderungen bisher abgewickelt werden) für klassische KMUs – etwa durch Lohnnebenkostenbefreiung für DigitalisierungsmitarbeiterInnen. Die Förderung von lokalen KMUs trägt zur Reduktion des Verkehrs bei und hebt dank kürzeren Wegzeiten die Lebensqualität.

8. Frauen und Digitalisierung

Frauen sind (nicht nur in Österreich) in technischen Berufen unterrepräsentiert. Hier ist die Politik gefordert Es kann nicht sein, dass 50% der Bevölkerung im Design und der Entwicklung neuer Technologien nicht inkludiert sind.

Wir fordern:

  • Neugierde und Interesse bereits in der Volksschule wecken: beispielsweise durch Informatikunterricht ab der Volksschule
  • Initiierung von Programmen für weibliche Gründerinnen, beispielsweise im Rahmen einer nationalen „Female Entrepreneurship Initiative Programme“, die in unterschiedlichen Altersstufen ansetzen und ineinandergreifen: Vom „Töchtertag“ in Startups über geförderte Praktika bis hin zur Vernetzung von erfolgreichen Gründerinnen mit interessierten Schülerinnen und Studentinnen.
  • Für GründerInnen: Ausbau von Kinderbetreuungs-Angeboten und die finanzielle Absicherung von Unternehmerinnen für den Entfall der eigenen Arbeitsleistung.
  • Unterstützung beim Übergang in höhere Schulen bzw. Universitäten
  • Frauenförderung an Universitäten
  • Aufwertung der Lehrerinnen und Lehrer, sowie eine deutlich verbesserte pädagogische Ausbildung – vor allem in naturwissenschaftlichen und technischen Fächern

 

Österreich kann als eines der reichsten Länder der Welt im Bereich der Digitalisierung Weltspitze werden. Dafür brauchen wir langfristige Strategien – die Weichenstellung dafür erfolgt in der nächsten Legislaturperiode.

Ja, es geht!

 

 

Anhang zur ‘Festplatten’-Abgabe
Da unsere Position missverständlich wiedergegeben wurde, hier einige Klarstellungen:
Die Festplattenabgabe ist eine pauschale Vergütung pro Gerät für private Kopien von legal erworbenen Inhalten, die den Künstlern zugutekommt. Die vielfach kolportierte Ansicht, dass es eine Abgabe für illegale Kopien sei, ist schlicht falsch. Das hat der EuGH mit seinem Urteil vom 10. April 2014 ausdrücklich festgehalten. Das ist die europäische und österreichische Rechtslage, die praktisch keine anderen Lösungen ermöglicht, sofern private Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken legal sind. Die Höhe der Abgaben wurden mit etwa 2,50 Euro für ein Smartphone und 5 Euro für einen PC zwischen den Vertretern des Handels und der Künstler vereinbart. Wir sehen daher hier keinen unmittelbaren Handlungsbedarf.
Änderungen müssen an den gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtes ansetzen, was aber kein Thema der Digitalisierung ist.
Auszüge aus der Pressemitteilung zum EuGH Urteil: “In seinem heutigen Urteil weist der Gerichtshof darauf hin, dass es ganz offensichtlich eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts zur Folge hätte, wenn die Mitgliedstaaten befugt wären, Rechtsvorschriften zu erlassen, nach denen u. a. die Anfertigung von privaten Vervielfältigungen auf der Grundlage einer unrechtmäßigen Quelle zulässig wäre.
Des Weiteren darf die Verwirklichung des Ziels, die Verbreitung der Kultur zu fördern, nicht durch Verzicht auf einen rigorosen Schutz der Urheberrechte oder durch Duldung der unrechtmäßigen Verbreitung von nachgeahmten oder gefälschten Werken erfolgen.”
“Außerdem muss das Vergütungssystem einen angemessenen Rechts- und Interessenausgleich zwischen den Urhebern (als Empfängern des gerechten Ausgleichs) und den Nutzern von Schutzgegenständen sichern.”