Holzinger: Die 24-Stunden-Betreuung muss heraus aus dem Graubereich
„Wie eine Gesellschaft mit denjenigen umgeht, die Pflege und Betreuung rund um die Uhr benötigen, ist ebenso ein Gradmesser für das soziale Klima im Land wie die Art und Weise, wie wir die Pflegekräfte behandeln. Von daher ist es höchst an der Zeit, dass es zu bundeseinheitlichen Regelungen in der 24-Stunden-Betreuung kommt“, kommentiert Daniela Holzinger, Gesundheitssprecherin der Liste Pilz, die bekannt gewordenen Pläne der Sozialministerin zum Gütesiegel für die 24-Stunden-Betreuung.
Aber: „Bloße Zertifizierungen und mehr Kontrollen sind nur kosmetische Maßnahmen, denn die Probleme gehen tiefer“, führt Holzinger aus: „Es gibt zu viele unseriöse Anbieter am Markt. Dies muss bereinigt werden indem die Anbieter einer gründlichen Zertifizierung unterworfen werden. Außerdem braucht es dringend eine zentrale Anlauf- und Vermittlungsstelle im Sozialministerium an die man sich im Pflegefall wenden kann“, fordert Holzinger. Dass sich Angehörige selber im Dickicht von Angeboten und Möglichkeiten orientieren müssen, erleichtert es den unseriösen Anbietern, schnelles Geld mit der Not der Menschen zu machen. Außerdem fordern Caritas, Hilfswerk und Volkshilfe so eine Anlaufstelle schon seit längerem.
Liste Pilz: Ein Gütesiegel ohne Anstellung der BetreuerInnen und ohne einheitliche Ausbildung wird bloße Zertifizierungskosmetik werden
„Ziel des Prozesses der Neuordnung der Pflege muss es sein, dass die 24-Stunden-BetreuerInnen nach einem österreichischen Kollektivvertrag angestellt werden, in dem Ruheregelungen, Regelungen im Krankheitsfall und ein Urlaubsanspruch festgeschrieben wird. Es muss Schluss sein mit den menschenhandelsähnlichen Arbeitsbedingungen und der Ausbeutung in der 24-Stunden-Betreuung. Schein-Selbstständigkeit geht nämlich nicht nur zulasten der Beschäftigten, sondern auch der Angehörigen und der Patientinnen und Patienten“, hält Holzinger fest. Für eine Tätigkeit in der 24-Stunden-Betreuung sind überdies Deutschkenntnisse der BetreuerInnen auf dem Niveau B1 das absolute Minimum. Diese Sprachkenntnisse müssen über das Österreichische Sprachdiplom Deutsch (ÖSD) oder den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) nachgewiesen werden und nicht durch Scheindiplome aus dem Ausland.
„Schließlich ist Schritt für Schritt ein österreichisches Ausbildungsmodul für ein Zertifikat ‚24-Stunden-Betreuung‘ einzurichten. Dies kann dann auch verlangt werden, um diesen anspruchsvollen und sehr sensiblen Beruf auszuüben. Auch dafür sehe ich ausreichende Sprachkenntnisse als unabdingbar an“, meint Holzinger.