Peter Kolba: “Lebenslange Schuldknechtschaft” durch obszöne Zinsen
Sparzinsen um die Null Prozent – alte Verzugszinsen über 20%
Wien (OTS) – Im Schuldenreport 2019 der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungen wird als ein zentrales Problem das Anwachsen von Schulden im Laufe der Zeit bei Nichtzahlung angesprochen. In einem realen Extrembeispiel hätte sich die Schuld von 6.900 Euro binnen 13 Jahren um das 39-Fache auf 272.000 Euro erhöht. 90 Prozent dieses Betrags bestünden in dem Fall aus Schulden.
“Seit Jahren sind die Sparzinsen bei Null Prozent, Banken refinanzieren sich ebenfalls zu geringen Zinssätzen, doch das war nicht immer so. Alte Kreditverträge kannten durchaus Vertragszinsen von 4 – 8 Prozent und Verzugszinsen jenseits von 20 Prozent. Wenn Banken diese Kredite seinerzeit fällig gestellt und eingeklagt haben, dann wurden ihnen in der Regel die hohen Verzugszinsen zugesprochen. Doch in der heutigen Zinsenlandschaft sind Verzugszinsen jenseits von 20 Prozent schlicht obszön,” stellt Peter Kolba, langjähriger Konsumentenschützer und Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV), fest. “Da wird für Banken ein solcher alter Kredit zu einer Geldanlage mit Traumrendite, während die Schuldner in lebenslange Schuldknechtschaft getrieben werden.”
Der novellierte Privatkonkurs stoppt den Zinsenlauf. Doch viele wollen den Konkurs vermeiden und zahlen ein Leben lang. Diesen Missstand zeigt der Schuldenreport deutlich auf.
“Wir fordern daher auch bei titulierten Forderungen (z.B. rechtskräftige Urteile) einen Zinsenstopp, wenn Zinsen und Kosten einmal die Hälfte des ursprünglich aushaftenden Kapitals überschreiten.” fordert Kolba.
Doch auch in heute abzuschließenden Krediten gibt es – trotz nach wie vor niedrigen Zinsen – Vereinbarungen von Verzugszinsen von weit über 10 Prozent.
“Wir fordern da eine dynamische gesetzliche Schranke, die Verzugszinsen nur bis z.B. 4 Prozent über dem Vertragszinssatz zulässt. Abweichende Vereinbarungen mit Verbrauchern sollten unwirksam sein” sieht Kolba rechtspolitischen Handlungsbedarf.