Wirtschaftsministerium versucht Stromkunden Smart Meter unterzujubeln
Das Wirtschaftsministerium hat eine Smart-Meter-Einführungsverordnung zur kurzen Begutachtung bis 8.12.2017 versendet. Danach soll die Ablehnung des Smart Meters durch Stromkunden nicht mehr dazu führen, dass es bei der analogen Messung bleibt. Der Smartmeter soll trotz Ablehung eingebaut werden. Aber es sollen Funktionen (Messung des Stromverbrauches alle 15 Minuten, Fernsteuerungsfunktionen) mittels einer Software teilweise abgeschalten werden.
Kurze Begutachtungsfrist endet am 8.12.2017
„Viele VerbraucherInnen lehnen eine derart dichte Überwachung ihrer Stromgebrauchsgewohnheiten ab. Die Zusage, dass die Netzbetreiber die genannten Funktionen via Software abschalten könnten, ist im Lichte von Skandalen um Abschaltsoftware etwa bei der Abgasmessung von Dieselautos in Verruf geraten. Die Kunden hätten keinerlei unabhängige Kontrolle, was am Smart Meter tatsächlich und wie deaktiviert ist. Das ist aus der Sicht des Datenschutzes abzulehnen”, meint der Klubobmann und Bürgerrechtesprecher der Liste Pilz, Peter Kolba.
“Das Wirtschaftsministerium versucht hier mit kurzer Begutachtungsfrist und ohne die StromkundInnen ausreichend aufzuklären, bestehende Kundenrechte einzuschränken. Das lehnen wir ab. Die KundInnen müssen selbst die Chance haben, die Gebrauchsdatenschnüffelei auszuschalten”, fordert Kolba.