VW-Geschädigte erneut verschaukelt?
Während die Sozialministerin Hartinger-Klein und der AK-Präsident Kaska dem VKI den Auftrag für Sammelklagen gegen VW geben, kündigt der VKI auf seiner Web-Site www.verbraucherrecht.at zunächst nur „Musterprozesse“ an. Sammelklagen gegen VW seien – da grenzüberschreitend – nicht möglich.
Da hält Peter Kolba, Klubobmann der Liste Pilz und 26 Jahre lang Chefjurist beim VKI, dagegen:
- Es ist unrichtig, dass Sammelklagen nach österr. Recht (Abtretung von Ansprüchen und Klagenhäufung) grenzüberschreitend nicht möglich sei. Aufgrund der Judikatur des EuGH geht durch die Abtretumg der Ansprüche der „Verbrauchergerichtsstand“ verloren. Klagen dieser Art sind in Österreich daher schwierig. Aber Deutschland kennt mit der Einziehungsklage dieselben Elemente wie in Österreich. Der VKI kann sich daher Ansprüche dennoch abtreten lassen und diese in Deutschland in einer Klage einklagen. Die Sammelklage ist also sehr wohl möglich.
- Sich die Ansprüche von 28.000 Personen abtreten zu lassen (opt in) und vor Mitte September für alle eine Sammelklage einzubringen, ist eine organisatorische Herausforderung. Kolba, damals noch VKI Chefjourist, wollte mit der Vorbereitung solcher Klagen bereits 2016 beginnen. Das haben damals das Sozialministerium und die AK untersagt. Es bleibt offen, ob diese Aktion des VKI rechtzeitig zum Ziel führt.
- Kolba hat im Justizausschuss den Entwurf für eine neue Verbandsmusterfeststellungsklage eingebracht. In Anlehung an die Niederlande und an Deutschland sollen Verbände gegen Schädiger eine Musterfeststellungsklage zwecks Klärung der Verursachung des Schadens und der Schuld daran einbringen können. Wird eine solche Klage eingebracht, wird die Verjährung der Ansprüche aller (!) von der Schädigungshandlung Geschädigten gehemmt; egal, ob sich diese melden oder nicht. Im Lichte eines Vergleiches oder Urteils können Geschädigte aus dem Ergebnis rausoptieren (opt out). Würde diese Regelung rasch in Kraft gesetzt, hätte der VKI kein Problem. Eine Verbandsmusterfeststellungsklage Ende August würde ausreichen, um die Verjährungshemmung auszulösen und – mit überschaubarem Aufwand – die Frage der Haftung von VW – in Österreich (!) am Handelsgericht Wien auszujudizieren.
„Ich habe Ministerin Hartinger-Klein und dem Justizminister Moser angeboten, als Experte an einer raschen Lösung zugunsten der österreichischen VW-Opfer zusammenzuarbeiten. Ich hoffe, man greift meine Vorschläge auf“, sagt Kolba und weiter: „Ein rasches Inkraftsetzen der Verbandsmusterfeststellungsklage könnte VW erheblich unter Druck bringen und wahrt den Geschädigten alle Chancen. Ich strecke jedenfalls die Hand zur Zusammenarbeit aus.“
Service: Der Initiativantrag von Kolba und Kolleginnen findet sich auf www.buergerrechte.online. Informationen über Sammelklagen und der VW-Skandel findet man auf www.davids-gegen-goliath.at. Auch die Sammelklagenplattform COBIN claims bietet über www.cobinclaims.at Unterstützung an.