Stern: Aufklärung statt Verharmlosung!
„Dass ein 13-jähriges Heimkind von einem kirchlichen Würdenträger über Jahre zu sexuellen Handlungen genötigt und geschwängert wurde, ist nicht nur eine Straftat, sondern lässt auch die Frage nach dem Schutz des Kindeswohles in besagtem Kinderheim aufkommen. Beides gilt es zu untersuchen.“, stellt Maria Stern, Frauensprecherin der Liste Pilz, fest.
„Die durch eine katholische Klosterschwester erfolgte Misshandlung, mit dem Ziel die minderjährige Schwangere zu einer Abtreibung zu nötigen, ist ebenfalls strafrechtlich zu untersuchen. Diese Vorgänge geben Einblick in erschreckende „Abtreibungspraktiken“, die wir eigentlich eher aus den Zeiten Maria Theresias kennen.“, zeigt sich Maria Stern empört.
„Dass der von der Klosterleitung über die Vorgänge informierte Kardinal Christoph Schönborn angeordnet habe, der Kindesmutter die Kinder abzunehmen und zur Adoption freizugeben, ist zwar auch heute noch eine gängige Praxis bei Heimkindern, jedoch genauso zu verurteilen wie Schönborns damalige Unterstellung, die Minderjährige habe den Kaplan „verführt““, so Stern.
Heute verharmlost der Kardinal die Causa als „Affäre“ und „problematische Beziehung“.
Dem Opfer „Verführung“ zu unterstellen ist mittelalterlich und ebenso zurückzuweisen wie die Verharmlosung eines Abhängigkeitsverhältnisses als „Affäre“. Sexueller Missbrauch von Unmündigen in Österreich, d.h. vorsätzliche sexuelle Handlungen mit oder an unmündigen Personen (Kindern unter 14 Jahren), gemäß Paragraphen 206 und 207 des österreichischen Strafgesetzbuches, sind strafbar.
Außerdem stellt § 212 StGB Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses unter Strafe.
Liste Pilz fordert Untersuchung der berichteten Missbrauchsfälle und lehnt Bagatellisierung der schwerwiegenden Vorwürfe ab
Demnach ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen, wer mit einer minderjährigen Person, die seiner Erziehung oder Aufsicht untersteht, unter Ausnützung seiner Stellung gegenüber dieser Person eine geschlechtliche Handlung vornimmt oder von einer solchen Person an sich vornehmen lässt.
„Weiters ist zu untersuchen, was es mit der bekannt gewordenen Eizellen-Entnahme der weiblichen Heimkinder auf sich hatte, da bekannt ist, dass Heimkinder immer wieder auch Opfer medizinischer Versuche wurden. Es wird zu hinterfragen sein, wie das Verhältnis des Kinderheimes zur Kirche aussah, und ob es sich bei der nun bekannt gewordenen Causa um einen Einzelfall handelte.“, so Maria Stern.