So etwas hat im 21. Jahrhundert nichts verloren

„Wenn ein BFA-Beamter einem Asylsuchenden vorwirft, de facto nicht homosexuell genug zu sein und dies an einer Vielzahl von lächerlichen, stereotypen Vorstellungen festmacht, reicht es nicht, bloß auf diese Missstände aufmerksam zu machen“, zeigen sich Maria Stern, Frauensprecherin der Liste Pilz und Lukas Schwarz, LGBTIQ – Sprecher der Liste, betroffen. In der aktuellen Ausgabe des Falters wurde von einem negativen Asylbescheid eines BFA-Beamten genauestens berichtet, der bedenkliche Aussagen in seinem Bescheid publik machte.

LGBTIQ-Personen haben viel zu oft mit Diskriminierung und Vorurteilen zu kämpfen. In Krisengebieten oder in Ländern, in denen Homosexualität verboten ist oder angefeindet wird, bleibt ihnen als letzter Ausweg nur die Flucht. Als Asylsuchende und Flüchtlinge stehen sie während ihrer Flucht unter großem Druck und sind vielen Gefahren, etwa in Aufenthaltszentren, ausgesetzt.

„In diesem Fall urteilte der BFA-Beamten, dass der 18-Jährige nicht den Gang, das Gehabe oder die Bekleidung eines Homosexuellen habe. Ein junger Mensch, der es mit Müh und Not nach Österreich geschafft hat und aufgrund seiner sexuellen Orientierung sein Heimatland verlassen musste, sieht sich nun mit solchen Aussagen konfrontiert, die letztendlich darüber entscheiden, ob er zurück nach Afghanistan abgeschoben wird oder nicht“, erklären Stern und Schwarz.

Liste Pilz fordert Konsequenzen nach stereotypem Asyl-Bescheid vom BFA

Die massive Überforderung des BFA und seiner BeamtInnen liegt einerseits an dem Druck, den sie vom Innenministerium erfahren und andererseits an der offensichtlich unzureichenden Ausbildung und Sensibilisierung der MitarbeiterInnen.

Es mangelt offensichtlich an Förderungen für Workshops zur Weiterbildung der MitarbeiterInnen, sowie einer Sensibilisierung im Umgang mit LGBTIQ-Personen oder anderen marginalisierten Gruppen. „Solche klischeehaften Vorstellungen über Homosexualität haben im 21. Jahrhundert nichts verloren, schon gar nicht in einem offiziellen Bescheid eines Bundesamtes. Wer über Leben und Tod eines Menschen entscheidet, muss über Vorurteile erhaben sein“, so Stern und Schwarz.