Smart-Meter – Bist Du nicht willig, dann gebrauche ich Gewalt?

Was Stromkunden noch entscheiden können.

Die Stromrichtlinie im dritten.EU-Binnenmarktpaket fordert die Einführung von „intelligenten Messsystemen“, also Smart Meter, für alle Verbraucher. Mindestens 80 % aller Stromkunden müssen bis spätestens 2020 einen Smart Meter erhalten. Der österreichische Gesetzgeber hat diese Vorgaben im Energiewirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) und in entsprechenden Verordnungen umgesetzt.

“Wer den Zählertausch verweigert – das zeigt ein Fall im Burgenland – dem wird vom Netz-Anbieter mit Stromabschaltung gedroht,” stellt Peter Kolba, Leiter des Teams BürgerInnenrechte von JETZT-Liste Pilz fest.

Wenn man den Zählertausch einfach durchführen lässt, dann werden die Tagesdurchschnittswerte ein Mal pro Tag an den Netzbetreiber gesendet.

Es gibt aber zwei mögliche Optionen, für die man sich aber ausdrücklich entscheiden muss:

Intensiv-Überwachung: Die Verbrauchswerte werden im Viertelstundentakt an den Netzbetreiber gesendet. (Opt-in)
Smart-Funktionen abschalten: Hier werden die Smart-Meter-Funktionen abgeschaltet. Es bleibt aber dabei, dass der Verbrauch einmal jährlich aus der Ferne abgelesen wird. (Opt-out)
Die Betreiber preisen als Vorteil, dass tagesgenau abgerechnet werden kann und man – insbesondere bei der Intensiv-Überwachung – auch selbst seinen Energieverbrauch über das Internet reflektieren könne.

Ob der Smart Meter zu mehr Elektro-Smog führt ist heftig umstritten. Nicht umstritten ist, dass die/der KundIn – außer bei opt out – dem Netzbetreiber Daten zur Verfügung stellt, die eine Analyse der Verbrauchsgewohnheiten zulässt.

“Wenn die Post – wie die Datenschutzbehörde mitteilte – illegal Kundendaten auswertet und verkauft, dann ist das hier ebenfalls zu befürchten,” warnt Kolba. “Zwar bedarf das der Zustimmung der KundInnen, doch die wird in der Regel derart im Kleingedruckten versteckt, dass das häufig ohne Kenntnisnahme unterschrieben wird.”

Es gibt auch keine Garantie dafür, dass die Daten künftig nicht auch sekundengenau erfasst würden.

“Haustürkeiler könnten sich anhand solcher Kundenprofile jene Zeiten heraussuchen, wo sicher jemand zuhause ist. Oder jene Personen auswählen, die – weil bereits im Ruhestand – oft zu Hause sind,” gibt Kolba Beispiele für kommerzielle Datennutzungen. “Wer das unterbinden will, kann nur hoffen, dass sein opt-out auch technisch beachtet wird.”

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