Regierung versteckt Machtzuwachs durch Generalsekretäre im Budgetbegleitgesetz

Die Budgetbegleitgesetze sind immer der Ort, wo unpopuläre Regelungen versteckt werden und – abgelenkt vom Blick auf das Budget – übersehen werden. Im konkreten Fall will sich die Regierung bei der Bestellung ihrer Aufpasser in den Ministerien – der Generalsekretäre – von einer öffentlichen Ausschreibung dieser Positionen freizeichnen. Günstlinge sollen freihändig eingestellt werden können.

„Es ist ein Skandal, dass man den Aufbau und das Zusammenspiel von politischen Ministerbüros und ‚unpolitischer Beamtenschaft‘ nun durch die Machtposition der Generalsekretäre zugunsten der Parteipolitik verschiebt und folgerichtig haben will, dass man freihändig bestellen kann, wen man will“, kritisiert Peter Kolba, Klubobmann der Liste Pilz.

„Wie sehen ja, welche Macht ein umtriebiger Generalsekretär etwa im Innenministerium haben kann. Die Organisation der Hausdurchsuchungen im BVT hat Österreichs Verfassungsschutz in der Welt zumindest lächerlich gemacht und den sicheren Umgang mit Daten zweifelhaft erscheinen lassen.“

Der Generalsekretär im Innenministerium, Goldgruber, wurde noch nach alten Regeln bestellt. Mit Inkrafttreten des neuen Bundesministeriengesetzes am 28.12.2017 hätte dessen Position, die eine erhebliche Änderung des Aufgabenbereiches mit sich brachte, ausgeschrieben werden müssen. Durch die Änderung des Ausschreibungsgesetzes, das rückwirkend ab 8.1.2018 in Kraft treten soll, will die Regierung die Ausschreibungspflicht für Generalsekretäre abschaffen.

„Diese Novelle zum Ausschreibungsgesetz zeigt eines deutlich auf: Der Posten des Generalsekretärs im Innenministerium hätte im Lichte der neuen Machtfülle am 28.12.2017 ausgeschrieben werden müssen. Eine Sanierung der Situation mit 8.1.2018 kommt zu spät. Die Staatsanwaltschaft wird daher Amtsmissbrauch durch Minister Kickl zu prüfen haben, denn das Tatbild des Amtsmissbrauches ist erfüllt und wird durch den Sanierungsversuch im Budgetbegleitgesetz nur bestätigt.“