Peter Pilz zeigt Kurz, Blümel und Co. an

Heute gab Peter Pilz in einer Pressekonferent bekannt, dass er eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft gegen Sebastian Kurz, Norbert Blümel, Karl Nehammer und unbekannte Täter eingebracht hat. Ausserdem gab er bekannt, dass er eine Klage gegen Michael Jeannèe und die Kronenzeitung einbringen wird.

Bei der Sachverhaltsdarstellung handelt sich um einen Verstoß gegen § 298 StGB, Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung. Es geht um den mittlerweile viel diskutierten Hacker-Angriff auf die ÖVP. Der/die bekannte Netzaktivist/in DEINE LOLA hat hier die Ergebnisse zusammengefasst.

Michale Jeanée hatte Peter Pilz in einer Kolumne aufs Häftigste mit Schmutz beworfen. Siehe Video >>>

Hier die Sachverhaltsdarstellung im Wortlaut

An die

Staatsanwaltschaft Wien

Landesgerichtsstraße 11

1080 Wien

Absender:

Dr. Peter Pilz, Abg.z.NR

Parlamentsklub Liste Pilz

Löwelstraße 12/13

1017 Wien                                                                                                      Wien, am 12.09.2019

Sachverhaltsdarstellung

gegen

  1. Sebastian KURZ, Bundeskanzler a.D.
  2. Gernot BLÜMEL, Bundesminister a.D.
  3. Karl NEHAMMER, Generalsekretär ÖVP
  4. T.

wegen § 298 StGB

Am 6. September 2019 fand in der StA Wien unter Teilnahme des Bundeskriminalamts und anderer Ermittlungsbehörden eine Besprechung mit Vertretern der ÖVP statt. In dieser Besprechung wurde den Behörden von der ÖVP der in den Tagen zuvor auch in die Medien getragene Sachverhalt eines angeblichen Hackerangriffs auf einen ÖVP Server vorgetragen. Dieser angebliche Hackerangriff würde das Vergehen des Widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem gemäß § 118a StGB darstellen. In der Zwischenzeit ist der begründete Verdacht, dass dieser Hackerangriff nicht stattgefunden haben könnte, entstanden. Sollten die Vertreter der Volkspartei gewusst haben, dass der Angriff nicht stattgefunden hat, hätten sie damit den Tatbestand § 298 StGB Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung begangen.

Der Verdacht, dass der Hackerangriff nicht stattgefunden hat, gründet sich einerseits darin, dass bisher noch keine belastbaren objektiven Indizien, die für einen Angriff sprechen, vorgelegt wurden, sowie andererseits aus der Chronologie der Ereignisse. Am 03.09.2019 um 13:30 Uhr wurde von der Volkspartei, nachdem durch Berichte von Falter und Standard in der Öffentlichkeit die Vermutung entstanden war, dass es in der ÖVP einen Maulwurf gibt, das SEC Consult Defence Team damit beauftragt, dem Datenabfluss nachzugehen. Schon am Morgen des 05.09.2019 wurde in einer Pressekonferenz der Hackerangriff beklagt.[1] Die Kürze der Zeit zwischen Auftrag zur Überprüfung und Pressekonferenz lässt eine seriöse Aufarbeitung des Datenabflusses beinahe unmöglich erscheinen und es deutet alles darauf hin, dass in der Pressekonferenz das Ergebnis der Prüfung unsubstantiiert vorweggenommen wurde.

Der Verdacht, dass die Vertreter der Volkspartei in der möglichen Vortäuschung des Hackerangriffs nicht nur mit Eventualvorsatz, sondern wissentlich gehandelt haben könnten, nährt sich aus dem von der ÖVP zusätzlich zur Darstellung des Angriffs erhobenen Vorwurf, dass wahrscheinlich Daten manipuliert in die Öffentlichkeit gespielt werden würden. Die zu diesem Zeitpunkt völlig haltlosen Anschuldigungen sprechen dafür, dass der Hackerangriff bewusst in der Absicht konstruiert wurde, um spätere Datenleaks zu diskreditieren und von dem Umstand, dass die ÖVP möglicherweise eine Verletzung der gesetzlichen Wahlkampfkostenbegrenzung auf 7 Mio € durch eine geplante Überschreitung um rund 2 Mio € plante und vorbereitete, abzulenken.

Sollte der Vorwurf, dass die gehackten Daten nachträglich verfälscht oder manipuliert worden sein sollen, nicht nur als Ablenkung von den eigenen gesetzwidrigen Handlungen in der Öffentlichkeit, sondern auch in der oben genannten Besprechung in der StA Wien erhoben worden sein, so könnte dadurch eine erneute Tathandlung gemäß § 298 StGB begangen worden sein – sollte das Verändern von Daten nämlich überhaupt nicht stattgefunden haben und der Vertreter der ÖVP das gewusst haben. Denn das Verändern der Daten stellt den objektiven Tatbestand § 126a StGB Datenbeschädigung dar.

Selbst wenn es den von der ÖVP dargestellten Hackerangriff tatsächlich gegeben hat, so konnte bis Dato kein einziges Indiz ins Feld geführt werden, welches in Richtung einer Manipulation von Daten deuten könnte. Im von der ÖVP beauftragten Bericht von SEC Consult Defence Team wird in redundanter Weise nur davon gesprochen, dass mit einem übernommenen Benutzeraccount Daten kopiert, verfälscht oder platziert werden könnten.[2] Da es der ÖVP objektiv betrachtet aus wahltaktischen Gründen eben genau darauf ankommen musste, den Anschein von manipulierten Daten zu erwecken, ist davon auszugehen, dass der unmittelbare Täter wusste und es nicht nur ernstlich für möglich hielt, dass die Manipulation nicht stattgefunden hat.[3]

Sollte sich der hier aufdrängende Verdacht als wahr erweisen, hätten sich Sebastian Kurz, Karl Nehammer und Gernot Blümel als unmittelbare Täter, Bestimmungs- oder zumindest Beitragstäter schuldig gemacht. Die strafbare Handlung des § 298 StGB ist vollendet, sobald die erdichteten Informationen des Täters der Behörde oder dem Organ zugehen. Es genügt, wenn die Vortäuschung gegenüber Medien erfolgt, soweit der Täter mit dem zumindest bedingten Vorsatz handelt, dass diese Behörde bzw. den Beamten hiervon in Kenntnis setzen wird (vgl Pilnacek/Swiderski in Höpfel/Ratz WK StGB 298 RZ 20). Die Tat wurde – nach der dargestellten Verdachtslage –  daher bereits vor dem Termin der ÖVP-Vertreter im BAK am 6.9.2019 durch öffentliche Äußerungen der Führungsspitze der ÖVP verwirklicht.

Darüber hinaus ist es jenseits jedweder Lebenserfahrung, dass der Auftrag zur Darstellung des Hackerangriffs bzw. der Manipulation von Daten nicht aus dem engsten Führungskreis der ÖVP kommen hätte können. Selbst für den äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass der Auftrag nicht von diesem Kreis ausging, ist doch gänzlich ausgeschlossen, dass die Führungsmannschaft der ÖVP nicht gewusst hat, dass der Angriff bzw die Manipulation nicht stattgefunden hat. Durch die ständige wortgleiche Wiederholung der Anschuldigungen in der Öffentlichkeit haben die hier Verdächtigten nicht nur den Anschein der Wahrhaftigkeit der Anschuldigungen verstärkt, sondern auch den unmittelbaren Täter, der an der Besprechung in der StA teilgenommen hat, in seinem Entschluss zur Tat bestärkt und tätige Reue oder einen Rücktritt vom Versuch verunmöglicht. Dadurch hätten sie sich der Mittäterschaft durch sonstigen Beitrag schuldig gemacht.

Abgeordneter zum Nationalrat Dr. Peter Pilz

[1] APA0091/05.09.

[2] Presse 5.09.2019 https://diepresse.com/home/innenpolitik/nationalratswahl/5684818/Kurz_Sehr-gezielter-HackerAngriff-auf-die-OeVP .

[3] Etwa Sebastian Kurz im oe24 Interview (online unter: https://www.oe24.at/video/fellnerlive/Fellner-Live-Sebastian-Kurz-zu-Hacker-Angriff-auf-OeVP/396212533 , ab Minute 01:15) „Es hat einen gezielten Angriff auf die Bundesparteizentrale der Volkspartei gegeben. Das bedeutet, dass hier Daten nicht nur entwendet wurden, sondern auch Daten manipuliert wurden. (…)“