Noll: Schwarz-Blau gegen Verringerung der Gerichtsgebühren und Transparenz
„Die Gerichtsgebühren sind zu hoch – alle im Parlament vertretenen Parteien wissen das. Für alle Menschen muss es leistbar sein, für ihre Rechte vor Gericht zu kämpfen. Dennoch geschieht seit Jahren nichts, um diesen Missstand zu beseitigen“, kritisiert Alfred Noll, Justiz- und Verfassungssprecher der Liste Pilz. „Darüber hinaus muss die Bestellung des Präsidenten und Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes transparenter werden. Gegenwärtig wird der Anschein erweckt, dass es sich dabei um politische ‚Hinterzimmermauschelei‘ handelt.“
Im parlamentarischen Justizausschuss am 21. Juni 2018 wurden zwei Anträge der Liste Pilz zu diesen Themen diskutiert. Bei einem Vergleichsabschluss in der ersten Verhandlung sollte dem Kläger die Hälfte der gerichtlichen Pauschalgebühr zurückgezahlt werden, weil das Gericht ja nach einem Vergleich keine Arbeit mehr hat. Dies ist vergleichbar mit der Regelung, die schon jetzt für einen sogenannten „prätorischen Vergleich“ gilt. Für die Ernennung des OGH-Präsidenten sollte es zunächst einen Besetzungsvorschlag durch die Vollversammlung des OGH geben. Folgt der Justizminister den Bestellungsvorschlägen durch die Richterschaft nicht, sollte er dies begründen müssen.
ÖVP und FPÖ stellten sich sowohl gegen eine Senkung der Gerichtsgebühren als auch gegen mehr Transparenz bei der Bestellung von OGH-Präsidenten. Man hat aber nicht die Courage, sachlich begründete Anträge abzulehnen, sondern schiebt derartige Anträge der Opposition auf die lange Bank. Wie schon in anderen Ausschüssen, wurde die Vertagungsorgie der Regierungsparteien auch im Justizausschuss fortgesetzt. ÖVP und FPÖ zeigen damit einmal mehr, dass sie an Verbesserungen, die der Bevölkerung zugutekommen, nicht interessiert sind“, sagt Noll.