Martin Balluch: Versammlungsrecht in Gefahr

Martin Balluch ist nicht nur Tier- und Klimaschützer, sondern kämpft auch für unsere Demokartie. Aktuell bedroht der Paragraf 7 die Versammlungsfreiheit. Selbst Richter sind mit dieser Bestimmung unzufrieden.

Martin Balluch:

„Es gibt im Tierschutz eine lange Tradition die viele Menschen nicht erwarten würden, nämlich eine Kundgebung anlässlich des Jägerballs in der Hofburg, um auf tierquälerische Jagdpraktiken aufmerksam zu machen. Seit 37 Jahren versammeln sich dort Tierschützerinnen und Tierschützer, aber nicht um den Ball zu verhindern, oder auch zu behindern, sondern um auf die tierquälerischen Praktiken bei der Jagd aufmerksam zu machen, weil es gibt ja sonst keine Möglichkeit sich zu artikulieren, die Jagd findet irgendwo im Niemandsland statt und da kann man schlicht keine Kundgebung abhalten. Diese Kundgebung hat immer stattgefunden, 37 Jahre hindurch, jeden Jänner, und da ist nie etwas passiert.

Und jetzt ist ein neuer Paragraph im Versammlungsgesetz, der besagt, dass man um eine Veranstaltung eine Sperrzone legen kann, um Gewalt zu verhindern. Und in dem Fall haben die Organisatoren dieses Jägerballs eine Kundgebung, eine Pseudokundgebung vor ihren Türeln organisiert, daraufhin hat uns die Behörde diese Demonstration untersagt. Diese Kundgebung der Jägerleute war in Wirklichkeit nur zwei Maxln die dagestanden sind und zwei Din A4 Zettel hochgehalten haben, „Wir lieben den Wald“, also es war eindeutig eine Pseudokundgebung mit dem einzigen Ziel, Kritik an der Jagd zu unterbinden.“

Martin Balluch kämpft bis zur letzten Instanz für unsere Versammlungsfreiheit

Martin Balluch:

„Wir haben das jetzt zum Verfassungsgerichthof berufen, wir hoffen, dass der Verfassungsgerichtshof diese Bestimmung aufhebt aber Faktum ist, dass es selbst von den Richtern und Richterinnen einen Appel an den Gesetzgeber, ans Parlament gibt, dass zu rektifizieren und da ein vernünftiges Gesetz daraus zu machen, dass Kritik ermöglicht. Wir leben schließlich in einem Staat, wo es das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit und auf Versammlungsfreiheit gibt und dazu wird wohl dazu gehören, dass man konventionelle brutale Tierfabrikstierhaltung kritisieren darf, ohne dort überall Untersagungen zu bekommen.“