Liste Pilz kritisiert weitere Einschränkung von Bürgerrechten
In der vorgeschlagenen Novelle zum Verwaltungsstrafrecht (Regierungsvorlage, 193 d. Beilagen) wird das Recht der Polizei zur Identitätsfeststellung deutlich erweitert. In modernen Bürgergesellschaften wird es als Errungenschaft angesehen, dass man nicht grundlos von der Polizei angehalten und einer Überprüfung unterzogen werden kann. Auch in Österreich ist es bislang so, dass die Exekutive nur jemanden einer Identitätsüberprüfung unterziehen kann, den sie auf frischer Tat ertappt hat.
Nun soll das geändert werden. Der neue § 34b des Verwaltungsstrafgesetzes erweitert nun die Möglichkeit, eine Identitätsfeststellung durchzuführen und zwar bei jedem, der „unmittelbar danach entweder glaubwürdig der Tatbegehung beschuldigt oder mit Gegenständen betreten wird, die auf ihre Beteiligung an der Tat hinweisen.“ Der Liste-Pilz-Abgeordnete Dr. Alfred Noll hat im Verfassungsausschuss darauf hingewiesen, dass dies der „Vernaderung“, etwa in zerstrittenen Nachbarschaftsverhältnissen, Tür und Tor öffnet. Der Exekutive wird zugemutet, am Ort des Geschehens die Unmittelbarkeit und die Glaubwürdigkeit der Zeugen zu beurteilen, um dann möglicherweise in das Grundrecht auf persönliche Freiheit eines Dritten (des von anderen Beschuldigten) einzugreifen. Laut Regierungsvorlage dient diese unverhältnismäßige Erweiterung der Polizeirechte dazu, Schwarzfahrer zu identifizieren, auch wenn die Polizei erst eintrifft, nachdem die U-Bahn/Straßenbahn schon wieder abgefahren ist. Dieser spezielle, die öffentliche Sicherheit nicht in nennenswertem Ausmaß gefährdende Umstand rechtfertigt niemals einen derartigen und allgemeinen Eingriff in Grundrechte. Es ist eine Tatsache, dass Identitätsfeststellungen häufig, wenn nicht meistens, als Anhaltungen in einem Wachzimmer enden. Damit ist ein Eingriff in das Grundrecht auf persönliche Freiheit gegeben.
Auf Grundlage eines lästigen Details bei der Festnahme von Schwarzfahrern, beispielsweise die Ausweisverweigerung des Beschuldigten, schränkt die Regierung gleich das Grundrecht auf persönliche Freiheit ein. Darum wird Noll am Mittwoch eine getrennte Abstimmung für diese Stelle im Verwaltungsstrafgesetz beordern.