Kolba: Rücktritt von Lebensversicherungen legal einschränken

Seit der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Oberste Gerichtshof (OGH) ein „lebenslanges“ Rücktrittsrecht von Lebensversicherungen für den Fall anerkannt haben, dass seinerzeit falsch über das Rücktrittsrecht belehrt wurde, ist bei den Lebensversicherern „Feuer am Dach“. Bereits zweimal wollten sie dieses Rücktrittsrecht bei bereits rückgekauften bzw. ausbezahlten Versicherungen auf einen Monat ab Rückkauf/Auszahlung einschränken. Zweimal hat Peter Kolba, Konsumentensprecher der Liste Pilz, das öffentlich gemacht und damit abgewehrt. Derzeit läuft wieder Lobbying der Versicherer. Sie wollen die Rechtssituation als chaotisch darstellen und damit die Regierung zu Änderungen in ihrem Sinn drängen.

Ausgleich zwischen Versicherten und Versicherungen

„Die Versicherer verschweigen in ihrem Lobbying, dass europarechtlich die Situation eigentlich völlig klar ist: Wer falsch oder nicht belehrt, wird durch das erweiterte Rücktrittsrecht für den Versicherungsnehmer bestraft. Diese Bestrafung muss effektiv sein“, sagt Peter Kolba und weiter: „Maria Berger, Richterin am EuGH, hat in einem Fachartikel in der Juristenzeitung klargestellt, dass es den Mitgliedsstaaten offen stünde, das lebenslange Rücktrittsrecht zeitlich einzuschränken, doch nur, wenn damit den Versicherungsnehmern nicht jede Chance zum Rücktritt genommen werde. Ich gehe davon aus, dass nur eine Regelung mit einer Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren, in denen noch jeder der betroffen ist, zurücktreten kann, europarechtlich haltbar ist.“

Der Unterschied zwischen Rückkauf und Rücktritt geht ins Geld. Denn beim Rücktritt bekommt der Kunde alle Prämien samt 4% p.a. Verzinsung zurück. Beim Rückkauf gibt es Abzüge.

„Im Durchschnitt kann man beim Rücktritt mit rund zehn Prozent der Versicherungssumme an Mehrzahlung rechnen“, schätzt Kolba. „Ich sehe ein, dass die Versicherer das Problem nicht ewig mitschleppen wollen, doch mit Überraschungsgesetzgebung wird das nicht klappen. Das hat auch die FPÖ bislang abgelehnt. Doch mit einer langen Übergangsfrist wäre eine Beschränkung auch für mich in Ordnung. Darüber werden wir im Parlament verhandeln müssen.“