Kolba: AUVA als Spitalsträger und Versicherer in Interessenskonflikt

Wenn die AUVA reformiert wird, dann sollte man die klassische Versicherungsleistung (etwa die Versehrtenrente) von der Spitalsträgerschaft für Unfallspitäler trennen.

Denn es ist für die angestellten Ärzte ein Interessenskonflikt, ob sie neben unbestritten guter Heilbehandlung in der Dokumentation der Verletzungen bereits auf den Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit schielen und etwa CT oder MRT weglassen und damit den Beweis, dass die Erwerbsminderung unfallkausal war, erschweren.

Wie man Unfallopfer um ihre Versehrtenrente bringt

„Es gab in den letzten Jahren immer wieder Forderungen der Volksanwaltschaft, die Stellung der AUVA gegenüber von Opfern von Arbeitsunfällen zu klären.
Es geht nicht an, dass es kaum zu Geldleistungen aus der Unfallversicherung kommt und die Versehrtenrenten kaum zugesprochen werden. Ich empfehle die Trennung der Funktionen: zum einen Spitalsleitung der Unfallspitäler und andererseits als Versicherungsträger“, sagt Peter Kolba, Klubobmann und Gesundheitssprecher der Liste Pilz.