Holzinger zu Lebendtiertransporten: Lange Beförderungen von Tieren müssen endlich ein Ende haben

Der EuGH hat mit seinem Urteil in der Rechtssache C-424/13 klar festgestellt, dass die EU-Regelungen über die Tierschutzvorschriften für Tiertransporte nicht nur bis an die EU-Grenzen, sondern auch in Drittländern einzuhalten sind. Im Anlassfall ging es um einen Abfertigungsantrag über einen zehntägigen Transport von 62 Rindern mit zwei LKW von Kempten (Deutschland) nach Andijan (Usbekistan) über Polen, Weißrussland, Russland und Kasachstan, also insgesamt ca. 7.000 Kilometer. Die Angabe der Ruhe- und Umladeorte in den Drittländern entsprach jedoch nicht den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport, weswegen es aufgrund von Auslegungsfragen zu einer Vorlage zur Vorabentscheidung durch den EuGH kam.

Art. 3 dieser Verordnung besagt, dass niemand eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen darf, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten. Daniela Holzinger, Gesundheits- und Tierschutzsprecherin der Liste Pilz, dazu: „Durch Videos von bekannten Tierschutzorganisationen wird uns jedoch immer wieder vor Augen geführt, dass Tiere auf ihrem Transport – egal ob per Lastwagen und/oder Schiff – zum häufig weit entfernten Schlachthof oft furchtbaren Qualen ausgesetzt werden. Es ist nicht selten der Fall, dass Tiere auf dem Transportweg verenden, weil die Bedingungen einfach katastrophal sind.“

„Transporte, bei denen die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen nicht möglich ist, dürfen ganz einfach nicht durchgeführt werden. Man kann die Transportunternehmer aufgrund der Tatsache, dass außerhalb des Unionsgebietes zum Beispiel keine ausreichenden Ruheorte zur Verfügung stehen, nicht einfach von den ihnen auferlegten Pflichten entbinden“, stellt Holzinger fest.

Liste Pilz: Einhaltung der EU-Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport sicherstellen

„Aus Tierschutzgründen sollten lange Beförderungen von Tieren – auch von Schlachttieren – auf ein Mindestmaß begrenzt werden“, so lautet einer der Erwägungsgründe der Verordnung. „Wenn man das liest, sollte man zu dem Schluss kommen, dass Transporte, wie im oben geschilderten Anlassfall (10 Tage, 7.000 km), dieses Mindestmaß ganz klar überschreiten und deshalb generell verboten werden sollten“, äußert sich die Gesundheitssprecherin.

Weiters muss das Wohlbefinden der Tiere während des Transportes regelmäßig kontrolliert und in angemessener Weise aufrechterhalten werden. „Wie definieren also Personen, welche diese Kontrollen durchführen, das Wort ‚Wohlbefinden‘? Für mich bedeutet es jedenfalls nicht, dass die Tiere tagelang ohne ausreichende Versorgung mit Wasser und Futter in einem Transportmittel eingepfercht und dazu gezwungen sind, auf einer dicken Schicht ihrer eigenen Exkremente auszuharren, bis sie dann durch einen gewaltvollen Tod im Schlachthof ihre Endstation erreicht haben. Diese Qualen müssen endlich ein Ende haben, ganz egal, ob sich das Transportziel im Unionsgebiet oder in einem Drittland befindet“, meint Holzinger.

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hat dazu die Petition „Stoppt die Tiertransporte ins EU-Ausland!“ gestartet. Holzinger dazu: „Die darin enthaltenen Forderungen an die österreichische Bundesregierung und an die EU-Kommission werden von mir ganz klar unterstützt.“

Hier der Link zur Petition: https://vgt.at/actionalert/tiertransporte2017/index.php"entry-footer">