Fasanenjagd: Martin Balluch im Burgenland
Wir sind hier in einer Fasanerie im Burgenland. Hier kommen Fasane aus Massentierhaltung, wenn sie ein bestimmtes Alter erreicht haben, in sogenannte Volieren, wie hier zu sehen. Das sind Käfige in einem Jagdrevier. Anschließend werden sie ausgesetzt, 8 Wochen später gejagt und geschossen. So sieht es das burgenländische Jagdgesetz vor. Diese Auflage, dass die Tiere 8 Wochen vor der Abschusszeit freilassen müsste, ist eine Reform des Jagdgesetzes aus dem letzten Jahr, die nach langem endlich erreicht werden konnte.
Die Jägerschaft will das natürlich nicht, weil jeder Jäger 10 Euro pro Tier bezahlt und es auch schießen will. Sonst wäre es ein Investitionsverlust.
Nun werden die Tiere nicht wirklich aus der Voliere freigelassen, sondern es wird nur eine Ecke des Netzes oben in der Voliere aufgemacht und das wird dann „freilassen“ genannt. Wir haben das letztes Jahr angezeigt, es gab aber keine Aufklärung wissen nicht, was daraus wurde. Jetzt wird unten eine Länge freigelassen, aber natürlich ist auch das kein Freilassen.
Warum wird das so gemacht?
Da diese Tiere Zuchttiere sind, haben sie keine Ahnung von ihren natürlichen Feinden. Wenn die Tiere also aus der Voliere rauskommen, sind sie ihnen ausgeliefert. Hier sind Fallen platziert, um den natürlich Feind des Fasans – also Fuchs, Marder, Iltis, etc – zu töten, um diese große Population an Fasanen erhalten zu können, um sie abschießen zu können. Das stellt einen tiefen Eingriff ins Ökosystem dar – ausschließlich zum Amusement der Menschen.
Überall in den Feldern sind Wasserstellen und Futterstellen platziert. Dort sollen sich die Fasane dann zur Treibjagd versammeln. 15-20 Jäger mit Waffen und Hunden. Sie umstellen das Feld, scheuchen sie auf und schießen sie ab. Die hunderte angeschossenen, verletzten Tiere fallen dann wie Regen vom Himmel. Dann hetzt man die Hunde auf sie, die die Fasane apportieren. Die Jäger drehen den bewegungsunfähigen, aber noch lebenden Tieren schließlich die Gurgel ab, werfen sie auf einen Haufen und das war’s.
Es ist wichtig zu wissen, dass alles über 35m Schussdistanz die Tiere nur verletzt. Das heißt, die Tiere entkommen mit Bleikugeln im Körper, die einen Vergiftungstod zur Folge haben oder sie verkriechen sich im Busch und sterben qualvoll. In Schlachthöfen müssen die Tiere vor der Schlachtung betäubt werden, hier werden die Tiere vorher gequält – WARUM?
Es braucht ein explizites Aussetzverbot im Jagdgesetz.
Eigentlich ist das lt. Bundestierschutzgesetz schon verboten, aber die Behörden argumentieren, dass das Gesetz für die Jagd nicht gültig ist.