Familienbonus: Regelung für Menschen mit Behinderung konnte erfolgreich reklamiert werden
„Nachdem wir schon zahlreiche Lücken im geplanten Familienbonus aufzeigen konnten, wie zum Beispiel für Studierende und Alleinerziehende, konnte nun auch eine Benachteiligung für Menschen mit Behinderung erfolgreich verhindert werden“, sagt Daniela Holzinger, Familiensprecherin der Liste Pilz.
Da im Rahmen der Einführung des Familienbonus der Kinderfreibetrag in Höhe von 440 Euro (bei Paaren 600 Euro) pro Jahr entfallen soll, war von einer Benachteiligung von Kinder mit Beeinträchtigung, die über 18 Jahre alt sind und voraussichtlich dauerhaft außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu finanzieren, auszugehen. „Viele Eltern und auch der Behindertenrat hatten die Befürchtung, dass es aufgrund des Wegfalls des Kinderfreibetrages zu einer finanziellen Schlechterstellung der Betroffenen kommen würde. Obwohl Bundeskanzler Kurz versprochen hatte, dass keine Familie schlechter aussteigen werde. Daraufhin suchten wir das Gespräch mit der Familienministerin und stellten einen Antrag um diese Lücke zu schließen – mit Erfolg wie sich nun herausstellte“, so Holzinger. In den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf heißt es: „Es besteht keine Altersobergrenze für den Anspruch auf einen Familienbonus Plus. Solange Familienbeihilfe (auch erhöhte Familienbeihilfe auf Grund einer Behinderung) bezogen wird, kann der Familienbonus Plus geltend gemacht werden.“
„Es ist uns zwar gelungen, den Anspruch auf Familienbonus weiter auszuweiten, dennoch lässt der Familienbonus weiter zu wünschen übrig, was die soziale Treffsicherheit betrifft. AlleinerzieherInnen, die nicht lohnsteuerpflichtig sind, werden von der Regierung mit 20,83 Euro monatlich pro Kind abgespeist, während Manager mit 125 Euro das 6-fache erhalten. Es liegt jedoch auf der Hand, wer eine zusätzliche Förderung dringender benötigen würde“, steht Holzinger dem Familienbonus, trotz den erreichten Verbesserungen, weiter kritisch gegenüber. „Ich werde mich weiter dafür stark machen, dass jedes Kind gleich viel wert ist und der Familienbonus bei jenen ankommt, die ihn auch wirklich benötigen.“