EILT: Entschließungsantrag von JETZT – Auflösung ATIB und Millî Görüş wurde im Parlament angenommen
Dieser Antrag wurde soeben mit den Stimmen von JETZT, ÖVP und FPÖ angenommen!
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Dr. Peter Pilz,
betreffend „Behördliche Auflösung von ATIB- und Millî Görüş-Vereinen“
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt *** betreffend „***“ in der 89. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 25. September 2019
BEGRÜNDUNG
Die „ATIB Union – Türkische-islamische Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich“ (ZVR-Zahl: 657301787) ist ein bundesweiter Dachverband, dem über 60 türkische Vereine angehören.[1]
Seit 2017 liegen stichhaltige Beweise vor, dass der türkische Dachverband ATIB über die staatliche Religionsbehörde Diyanet und über die türkischen Religionsattachées in Wien und Salzburg unter der direkten Kontrolle der türkischen AKP, der Partei des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, steht. Bereits damals wurde die österreichische Staatsanwaltschaft über eine Sachverhaltsdarstellung darauf aufmerksam gemacht, dass die ATIB im Auftrag der türkischen Religionsbehörde Diyanet systematisch Informationen über regimekritische Personen in Österreich sammelt.[2] Im Zuge dieser Bespitzelungen soll ATIB auch Maßnahmen ergreifen, um den Einfluss regimekritischer Personen in Österreich zu minimieren.
Mit der gezielten Bespitzelung von Personen auf österreichischem Hoheitsgebiet würde ATIB den Tatbestand des § 256 StGB erfüllen, nämlich das Betreiben eines geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs. Zusätzlich zu diesen schwerwiegenden Vorwürfen wurden in den letzten Jahren zahlreiche Skandale im Dachverband ATIB bekannt. Zuletzt wurden Bilder publik, die Kinder in ATIB Moscheen in Militäruniformen beim Exerzieren und Salutieren vor türkischen Flaggen zeigen.[3]
Millî Görüş, die türkische Muslimbruderschaft, wird vom deutschen Verfassungsschutz als eine islamistische Bewegung eingestuft, die eine islamische Gesellschaftsordnung etablieren will.[4] In Österreich tritt die türkische Millî Görüş Bewegung vor allem durch ihren Ableger, die Islamische Föderation, in Erscheinung. Es ist bekannt, dass Vereine der Islamischen Föderation als Kulturvereine getarnt sind und somit ihren statutenmäßigen Wirkungskreis überschreiten, da sie insbesondere Ideologien verbreiten, die einer offenen und liberalen Gesellschaftsordnung widersprechen.
Zuletzt machte die Islamische Föderation Wien[5] in Österreich Schlagzeilen, da sie den radikal salafistischen Prediger Safet Kuduzovic nach Wien zu einem Vortrag eingeladen hat. Safet Kuduzovic ist einer der gefährlichsten salafistischen Prediger in Bosnien.[6] Unter anderem soll Kuduzovic zu Gewalt gegen Juden und Todesstrafen für die Schmähung des Propheten aufgerufen haben.
In Deutschland wird Millî Görüş sowie die DITIB aufgrund ihrer demokratiefeindlichen Ausrichtung vom deutschen Verfassungsschutz beobachtet[7]. In Österreich führt das BVT seit Jahren eine Erweiterte Gefahrenerforschung gegen Millî Görüş und ihre Tarnvereine durch.
Vereine, die gegen Strafgesetze verstoßen, ihren statutenmäßigen Wirkungskreis überschreiten oder überhaupt den Bedingungen ihres rechtlichen Bestandes in Österreich nicht entsprechen, müssen behördlich aufgelöst werden.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird ersucht,
- ehestmöglich die behördliche Auflösung gemäß § 29 Vereinsgesetz sämtlicher Vereine der ATIB Union in Österreich zu prüfen und im Falle von Verstößen gegen Strafgesetze, insbesondere 256 StGB, Überschreitungen des statutenmäßigen Wirkungsbereich oder bei Nichterfüllen der Bedingungen des rechtlichen Bestands den jeweiligen Verein bescheidmäßig aufzulösen;
- ehestmöglich die behördliche Auflösung gemäß § 29 Vereinsgesetz sämtlicher Vereine der Islamischen Föderation in Österreich zu prüfen und im Falle von Verstößen gegen Strafgesetze, Überschreitungen des statutenmäßigen Wirkungsbereich oder bei Nichterfüllen der Bedingungen des rechtlichen Bestands den jeweiligen Verein bescheidmäßig aufzulösen.“
[2] https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/873935-Spitzelvorwuerfe-gegen-Moscheenverband.html
[3] https://kurier.at/chronik/wien/kinder-exerzieren-in-uniform-in-atib-moschee/400022314
[6] https://www.sn.at/politik/innenpolitik/salafist-haelt-vortrag-bei-bosnischem-verein-in-wien-72341578