Peter Kolba: Drogentests im Strassenverkehr gefährden SchmerzpatientInnen
StVO-Novelle muss Umgang mit PatientInnen regeln
Wien (OTS) – Die FPÖ fährt eine “Law and Order”-Politik gegen Cannabis. Diese Politik wird zur Gefahr für PatientInnen, die mit Cannabis-Medizin ärztlich behandelt werden. Denn anders als bei Alkohol gibt es bislang keinen Schwellenwert für die Annahme einer Beeinträchtigung der Verkehrstüchtigkeit.
Bei den Speichel- und Urintests kann die Polizei nur feststellen, dass Cannabinoide im Blut sind, nicht jedoch ob es sich um das rauscherzeugende THC oder das legale CBD handelt. Das ist erst mit einem Bluttest möglich, dessen Ergebnisse oft erst nach Wochen vorliegen.
“Wer also völlig legal CBD-Cannabis (mit unter 0,3% THC) zu sich nimmt, läuft Gefahr, dass ihm der Führerschein zumindestens für die Zeit bis zum Vorliegen der Ergebnisse des Bluttests entzogen wird,” schildert Peter Kolba, Leiter des Team BürgerInnenrechte von JETZT-Liste Pilz und selbst Schmerzpatient die Situation.
“Wer vom Arzt etwa Dronabinol (mit THC) verschrieben bekommt, wird – in der medizinalen – Dosis keinen Rausch erleben, läuft aber ebenfalls Gefahr, den Führerschein zu verlieren.”
Die JETZT-Liste Pilz fordert daher im Zuge der StVO-Novelle:
- Festlegung eines Schwellenwertes für Cannabinoid-Belastung wie bei Alkohol (0,5 Promille)
- Keine Führerscheinabnahme bei Vorliegen eines ärztlichen Rezeptes, wenn der Schwellenwert unterschritten wird
- Ausweis für PatientInnen mit Cannabismedizin
“Viele Medikamente können die Verkehrssicherheit einschränken, doch es bleibt Aufgabe das Lenkers bzw. der Lenkerin, vor Fahrtantritt selbst zu prüfen, ob er/sie das Fahrzeug sicher lenken kann. Das gilt natürlich auch für Cannabis-Medizin-PatientInnen. Doch wenn – etwa bei einem Planquadrat – ohne Hinweis auf mangelnde Verkehrstüchtigkeit – nur geringe Werte von Cannabis gemessen werden, dann darf das nicht zur Belastung für SchmerzpatientInnen werden. Es geht immerhin um rund 1,5 Mio Menschen mit chronischen Schmerzen in Österreich”, so Kolba abschließend.