Alfred Noll/Alma Zadic/Liste Pilz: Nicht-Ernennung von Keyl ist Gewinn für österreichische Demokratie und Justiz

„Wir begrüßen den Schritt von Hubert Keyl, seine Bewerbung um ein Richteramt am Bundesverwaltungsgericht, zurückzuziehen. Ich teile die Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts in seiner heutigen Aussendung, dass die ‚persönliche Eignung‘ ein entscheidendes Kriterium für die Bestellung zum Verwaltungsrichter ist. Diese ‚persönliche Eignung‘ war bei Keyl u.a. aufgrund seiner gut dokumentierten Ansichten zum Verhältnis von Widerstandskämpfern und NS-Justiz nicht gegeben. Die Nicht-Ernennung von FPÖ-Mann Keyl zum Verwaltungsrichter ist ein Gewinn für Demokratie und Justiz in Österreich. Nun ist es wichtig, dass der Nachfolgekandidat tatsächlich mit beiden Beinen auf dem Boden unserer Verfassung steht“, so Dr.in Alma Zadic, Sprecherin für innere Sicherheit der Liste Pilz.

Causa Keyl zeigt Defizite im System – Liste Pilz fordert Verbesserungen

„Grundsätzlich hat dieser Fall gezeigt, dass das System der Bestellungen transparenter und offener werden muss. Es muss objektiv nachvollziehbar werden, warum bestimmte Kandidaten vorgeschlagen werden“, so Zadic weiter.

Rechtsanwalt Dr. Alfred Noll, Justizsprecher der Liste Pilz: „Auch für die Ernennung einfacher Richter am Bundesverwaltungsgericht sollte ein Hearing eingeführt werden, wie es derzeit schon für Präsident und Vizepräsident des Gerichts existiert. Dieses Hearing sollte aber öffentlich durchgeführt werden. Darüber hinaus sollte der Ernennungsvorgang entpolitisiert werden: Derzeit werden Richter am Bundesverwaltungsgericht nach einem Vorschlag des Personalsenats an die Bundesregierung, die dann wiederum dem Bundespräsidenten einen Ernennungsvorschlag unterbreitet, ernannt. Das untergräbt aber das Selbsterneuerungsrecht der Verwaltungsrichter. ÖVP und FPÖ bemühen immer wieder wirtschaftliche Gesichtspunkte, um Reformen zu rechtfertigen. Nach dem Motto „cut out the middleman“ sollten sie hier den Vorschlag der Bundesregierung aus dieser Gleichung kürzen, damit der Personalsenat direkt dem Bundespräsidenten seine Ernennungsvorschläge unterbreiten kann.“

„Nicht nur beim Bestellmodus muss sich etwas ändern. Auch die Ausbildung von Verwaltungsrichtern sollte verbessert werden, damit sie den hohen Anforderungen entsprechen können, die tagtäglich an sie gestellt werden. Die Ausbildung der Verwaltungsrichter sollte an diejenige für Justizrichter angepasst werden. Soweit es sinnvoll ist, sollte die Ausbildung gemeinsam stattfinden. Obwohl diese Mängel seit Jahr und Tag bekannt sind, hat sich bisher nichts getan. Ich werde dazu demnächst einen entsprechenden Gesetzesantrag einbringen“, sagt Alfred Noll.