Erster Anlassfall für „Gold Plating“ zum Nachteil von Verbraucherschutz?
Die EU Kommissarin für Justiz und Verbraucherschutz kündigte heute höhere Geldstrafen bei Verstößen gegen das Verbraucherrecht an. Diese Strafen könnten bis zum Vierfachen des Jahresumsatzes eines Unternehmens gehen. Allerdings könnten die Mitgliedsstaaten auch höhere Strafen vorsehen.
„Diese Ankündigung zeigt aktuell auf, was das Verbot von „Gold Plating“ durch die Schwarz-Blaue Regierung bringen wird: In Österreich würde nur minimal umgesetzt werden und es würde über höhere Strafen gar nicht nachgedacht. Damit lässt man sich die Möglichkeit entgehen, bei schweren Verstößen durch höhere Strafen effektiv den Unrechtsgewinn des Unternehmers abzuschöpfen. Das liegt im Interesse der Konzerne, deren Lobby die Regierung ist“, sagt Peter Kolba, Klubobmann und Konsumentenschutzsprecher der Liste Pilz.