Regierung plant zweiten Anlauf zur Beschränkung des Rücktrittsrechtes von alten Lebensversicherungen
Wie die Liste Pilz erfahren hat, plant Schwarz-Blau II offenbar in der Plenarsitzung am Mittwoch, 21.3.2018, einen Abänderungsantrag zu einer Novelle zum Versicherungsvertragsgesetz. Dieser Antrag ist nahezu wortident mit einem Initiativantrag von ÖVP und SPÖ kurz vor der Nationalratswahl, der aber aufgrund des Aufschreies der Medien letztlich zurückgezogen wurde.
Es geht dabei im Kern um das – durch eine Judikatur des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Obersten Gerichtshofes (OGH) eröffnete – „lebenslange Rücktrittsrecht“ von Lebensversicherungsverträgen, wenn man seinerzeit über ein mögliches Rücktrittsrecht nicht ausreichend belehrt worden ist.
Millionen Versicherungsnehmer sollen um höhere Rückzahlungen gebracht werden
Wird der Abänderungsantrag angenommen, dann wäre ab 30.4.2018 ein Rücktritt – insbesondere von alten und bereits ausbezahlten bzw. rückgekauften – Lebensversicherungsverträgen nur noch binnen einem Monat ab Rückkauf/Auszahlung möglich. Das würde bedeuten, dass bei Millionen bereits abgewickelten Verträgen das Rücktrittsrecht nur noch bis 30.4.2018 wahrgenommen werden könnte.
„Ich habe die Tricks der alten Regierung vor der Wahl aufgedeckt und den Beschluss dadurch verhindert. Nun kommt der zweite Versuch auf uns zu und ich fürchte, dieser Regierung der Konzerne ist das schiefe Licht, in das sie durch diese Wunschgesetzgebung für die Versicherungen gerät, letztlich egal“, sagt Peter Kolba, langjähriger Chefjurist des VKI und Klubobmann der Liste Pilz.
„Der VKI hat – im sozialpartnerschaftlichen Konsens – die Unterstützung von Versicherungsnehmern bereits am 15.9.2017 beendet. Doch beim VKI hatten sich bislang nur einige tausend Betroffene gemeldet. Tatsächlich sind von rund zehn Millionen Verträgen rund die Hälfte betroffen. Die geplante Regelung soll also Millionen Kunden den Rücktritt abschneiden und um ihr Geld bringen.“
Der springende Punkt ist nämlich, dass man bei einem Rücktritt erheblich mehr Rückzahlung bekommt, als bei Rückkauf oder normaler Auszahlung nach Ende der Laufzeit. Gerade die Enttäuschung über die zugesagte, aber selten erreichte Performance solcher Verträge drängt Kunden zum Rücktritt vom Vertrag. Dieser Rücktritt ist – wurde seinerzeit mangelhaft belehrt – derzeit „lebenslang“ (auch nach Vertragsablauf oder Rückkauf) möglich.
„Die Regierung will im Interesse der Versicherer die Judikatur von EuGH und OGH schlicht kippen. Ich werde alles tun, den Beschluss zu verhindern. Kommt es dennoch zum Beschluss dieses Gesetzes, dann wird die Liste Pilz alles tun, dass Betroffene davon erfahren und noch rechtzeitig vor dem 30.4.2018 ihren Rücktritt (so ein solcher möglich ist) erwägen“, kündigt Kolba an. „Wenn Verbraucherschutz ausgetrickst werden soll, ist die Liste Pilz ein Bollwerk dagegen.“