Peter Kolba zum aktuellen Falterartikel

Im heute erschienen Falter wird Peter Kolba, interimistischer Klubobmann der Liste Pilz, gefragt: „Haben Sie eine Alleinerzieherin diskriminiert?“ Auch wenn in den Antworten auf drei Fragen klar wird, dass die Antwort schlicht „Nein“ lautet, bleibt der Vorwurf bei flüchtigen Lesern hängen. Das ist wohl auch beabsichtigt.

Wie es dazu kam und worum es geht, erklärt Peter Kolba im Video.

Zu den Fakten

– Dem Falter wurde ein Schreiben der Gleichbehandlungsanwaltschaft vom 6.10.2017 an den VKI zugespielt. Das Schreiben erweckt den Anschein, dass sich eine VKI-Mitarbeiterin über Kolba beschweren würde, dass er sie bei Postenbesetzungen benachteiligt und das mit ihrer Situation als Alleinerzieherin begründet habe.

– Uns liegt inzwischen das Schreiben der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Fotokopie vom Original vor. Das an den Falter geleakte Schreiben war insoweit manipuliert worden, als fast zwei Seiten so wegretuschiert wurden, dass man bei flüchtiger Betrachtung davon ausgehen muss, die Beschwerde richte sich insbesondere gegen Kolba.

– In den retuschierten Passagen richtet sich die Beschwerde jedoch gegen die Geschäftsführung des VKI und gegen den Nachfolger von Peter Kolba. Diese Passagen betreffen die Besetzung der Leitung der Abteilung „Klagen“ im Spätherbst 2016. Zu diesem Zeitpunkt, war Kolba im Krankenstand und schließlich ist er am 31.1.2017– auf eigenen Wunsch und einvernehmlich – aus dem VKI ausgeschieden. Mit dieser – die Beschwerde auslösenden – Bestellung hatte Kolba also schlicht nichts zu tun.

– Die im geleakten Teil des Briefes gegen Kolba erhobenen Vorwürfe betreffen das Jahr 2015 (!) und dienen der Beschwerdeführerin nur als Darstellung einer vermeintlichen kontinuierlichen Benachteiligung seit diesem Zeitpunkt.

– Die Betroffene hat inzwischen im VKI eine angemessene Stabstelle bekommen und ist damit von der Geschäftsführung beschwerdefrei gestellt worden.

– Die Betroffene hat nach eigenen Angaben den Brief nicht an den Falter weitergeleitet. Kolba auch nicht. Wer es tatsächlich war, fällt natürlich unter das Redaktionsgeheimnis. Es fällt aber auf, dass nun bereits zum zweiten Mal ein Schreiben der Gleichbehandlungsanwaltschaft Grundlage für Angriffe auf die Liste Pilz sind.

– Es ist richtig, dass die Betroffene 2015 bei der Bestellung einer AbteilungsleiterIn und deren StellvertreterIn nicht zum Zug kam. Die Gründe waren jedoch die bessere berufliche Qualifikation der tatsächlich bestellten Abteilungsleiterin (jahrelange Assistentin für Wirtschaftsrecht auf der Wirtschaftsuniversität) und deren Stellvertreterin (ebenfalls jahrelange Assistentin an der Wirtschaftsuniversität); diese Frau ist im übrigen Mutter von zwei Kleinkindern. Weiters war ein Argument gegen eine Bestellung auch, die bereits großen Aufgabengebiete der Betroffenen (Internationale Kontakte, Unlauterer Wettbewerb, Pflege und Betriebsratsobfrau).

„Es macht mich betroffen, dass der Falter auf Basis einer offensichtlich – von unbekannten Dritten – durch Weglassung wesentlicher Passagen verfälschten Urkunde – nun mich, als frischgewählten Klubobmann der Liste Pilz anzuschütten versucht,“ sagt Peter Kolba.
„Die politische Kultur in Österreich wird durch dieses fortgesetzte Dirty Campaigning unbekannter Dritter und die kritiklose Übernahme solcher Unterlagen durch einige Medien schwer geschädigt. Wir stehen für eine knallharte politische Auseinandersetzung um Sachfragen, nicht aber dafür, den politischen Diskurs durch Dirty Campaigning auszuhebeln.“

Die beiden Schreiben (echt und verfälscht) finden Sie auf: http://www.himko.at/Blog/index.php/;focus=W4YPRD_com_cm4all_wdn_Flatpress_4588227&path=?x=entry:entry171121-170147#C_W4YPRD_com_cm4all_wdn_Flatpress_4588227__-anchor