Zadic / Liste Pilz: Bundespräsident muss Justiz schützen und darf Ernennung von FPÖ-Keyl zum Richter nicht zustimmen
„Sollte der im Standard berichtete Sachverhalt wahr sein, darf der Bundespräsident FPÖ-Keyl keinesfalls zum Richter ernennen. Wir können es nicht zulassen, dass jemand, der NS-Desserteure als ‚Verräter‘ betrachtet und gegen von Nazis ermordete Priester wettert, in unseren Gerichtssälen Recht spricht und Entscheidungen im Namen der Republik fällt. Bundespräsident Van der Bellen ist nach der Verfassung aufgefordert, die ihm zur Ernennung vorgeschlagenen KandidatInnen sorgfältig auf ihre Eignung zum Richter zu prüfen. Wir ersuchen ihn, dieser Verpflichtung in aller Ernsthaftigkeit nachzukommen. Ich bin überzeugt, dass – durch die Brille unserer auf liberalen Freiheitsrechten basierenden Verfassung betrachtet – eine solche Prüfung bei FPÖ-Keyl nur negativ ausfallen kann. Van der Bellen ist nun aufgefordert, seiner Verpflichtung gemäß unserer Verfassung als Bundespräsident nachzukommen, und unsere Rechtsprechung vor rechtsextremen Einflüssen zu schützen“, so die Abgeordnete der Liste Pilz, Alma Zadic.
Rechtsextreme dürfen nicht im Namen der Republik Recht sprechen können