Rossmann/Zadic: Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen wird zum Lackmustest für die FPÖ
Mit einem Koalitions-Antrag, der über den Finanzausschuss und damit zum wiederholten Mal ohne öffentliche Diskussion und parlamentarische Beratung eingebracht wird, wollen ÖVP und FPÖ das Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen regeln. Fallen soll nicht nur das von der Judikatur zuerkannte lebenslange Rücktrittsrecht von Lebensversicherungen bei Falschbelehrung. Der Gesetzesentwurf möchte das Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen generell regeln – auch für laufende Verträge.
„Mit diesem hochproblematischen Entwurf wird im Interesse der Versicherungswirtschaft in laufende Verträge eingegriffen. Das lebenslange Rücktrittsrecht bei Falschbelehrung soll nur mehr bis Ende des Jahres 2018 gelten. Damit bestraft die Koalition die KonsumentInnen für Fehler der Versicherungswirtschaft und sie widerspricht explizit geltenden EU-Richtlinien. Somit schafft sie zudem Rechtsunsicherheit statt Klarheit“, argumentiert Alma Zadic.
Die einschlägigen EU-Richtlinien sind nämlich der Meinung, dass die Versicherer alle Vorkehrungen treffen müssen, um Missverständnisse beim Vertragsschluss zu vermeiden. Die EU-Richtlinien gehen daher konsequenterweise von einem lebenslangen Rücktrittsrecht der Versicherten aus, sollte dies nicht passiert sein, „Genau dies will die Regierungskoalition jetzt aushebeln. Ich bin jetzt schon auf den Ausgang entsprechender Verfahren vor dem EuGH gespannt. Ich glaube nämlich nicht, dass die österreichische Regelung EU-konform ist“, meint Zadic. Jedenfalls ist die Frist bis 1.1.2019 für bereits abgewickelte Verträge mit Falschberatung viel zu kurz angesetzt.
„Vertritt die FPÖ noch die Interessen der Menschen – oder kann dies doch die EU besser?“
Besondere politische Verantwortung trifft hier die FPÖ, die sich ja als Partei des „kleinen Mannes“ sieht. Bruno Rossmann, Klubobmann der Liste Pilz: „Die FPÖ knickt vor den Interessen der Versicherungswirtschaft ein. Denn nach der bisher geltenden Rechtsprechung in Österreich mussten die Versicherungsunternehmen im Falle eines Rücktritts nicht nur die Prämien, sondern auch vier Prozent Zinsen zurückzahlen. Nach der angestrebten neuen Gesetzeslage gilt das nur noch, wenn man innerhalb eines Jahres vom Vertrag zurücktritt.“
Der Entwurf der Koalitionsparteien liest sich insgesamt so, als sei er von der Versicherungswirtschaft diktiert worden. „Die Europäische Union scheint hier die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten besser zu schützen als die Partei des kleinen Mannes. Das ist eine politisch brisante Erkenntnis“, so Rossmann.