Pilz an Eurofighter/Kunasek: EUROFIGHTER RAUS – UND GELD ZURÜCK
- DAS BUSSGELD – ÖSTERREICH ZAHLT, DEUTSCHLAND KASSIERT
Die Staatsanwaltschaft München führte gegen Verantwortliche von Airbus Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts der Untreue sowie Bestechung im Zusammenhang mit dem Verkauf von Eurofightern an Österreich. Bei diesen Ermittlungen tauschten die StA München und die StA Wien bisher Informationen im Rechtshilfeweg aus.
Am 9.2.2018 (https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/muenchen-1/presse/2018/02.php) teilt die Staatsanwaltschaft München mit, dass gegen Airbus ein Bußgeldbescheid über € 81,25 Mio erlassen wurde. Airbus hat das Bußgeld akzeptiert.
In dieser Presseaussendung heißt es: „Mit dem Bußgeld werden die – ggf. auch nur mittelbaren – Vorteile abgeschöpft, die das Unternehmen aus der Verwendung der Gelder mutmaßlich gezogen hat. Ferner wurde bei der Bemessung des Bußgelds zu Lasten des Unternehmens die große Summe der der unternehmensinternen Kontrolle entzogenen Gelder und der lange Zeitraum der ungenügenden Überwachungsmaßnahmen berücksichtigt“.
Auf das von der Staatsanwaltschaft Wien geführte Ermittlungsverfahren wegen schweren Betrugs hätte die rechtskräftige Beendigung des Strafverfahrens der Staatsanwaltschaft München durch ein Bußgeld keine unmittelbaren Rechtswirkungen. Dennoch besteht zwischen dem von der Staatsanwaltschaft München untersuchten Vorwurf der Untreue von Organen von Airbus und EF insoweit mit dem nun auf Grund der Sachverhaltsdarstellung des BMLV von der Staatsanwaltschaft Wien verfolgten Vorwurfs des Betrugs ein Zusammenhang, da das von der Republik Österreich durch Einpreisung in den Kaufpreis betrügerisch erlangte Geld unrechtmäßig an Offshore Gesellschaften des Vector-Netzwerks von Machthabern von Airbus und EF geleistet wurde und so die Republik Österreich um 183,4 Mio € geschädigt wurde..
Das festgesetzte Bußgeld über € 81,25 Mio resultiert aus dem von der Staatsanwaltschaft München gegen zahlreiche Entscheidungsträger von Airbus geführte Ermittlungsverfahren wegen Untreue im Zusammenhang mit dem zwischen der Republik Österreich und der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH im Jahr 2003 abgeschlossenen Kaufvertrag bzw. Gegengeschäftsvertrag. Im Mittelpunkt der strafbehördlichen Ermittlungen stand der Tatverdacht, dass ein Teilbetrag von etwa EUR 114 Millionen des von der Republik Österreich an EF auf Grund des Ankaufs der Eurofighter ab 2004 bezahlten Kaufpreises von EF an Airbus und in weiterer Folge von Airbus in das Vector-Aerospace-Netzwerk verschoben worden ist und der Bildung so genannter schwarzer Kassen diente.
Sämtliche „Vorteile“ für Airbus sind von Österreich finanziert worden. Die Republik Österreich hat die schwarzen Eurofighter-Kassen mit 183,4 Mio € finanziert. Sie ist geschädigt worden.
Der Freistaat Bayern ist nicht geschädigt worden – und kassiert. Deutschland hat so auf Kosten Österreichs einen für Airbus und Bayern günstigen Deal gemacht – und Österreich damit ein weiteres Mal geschädigt.
Bis heute haben Verteidigungsminister und Finanzminister in Wien nicht versucht, die 81,25 Mio € von Deutschland zu erhalten. Nach deutschem Recht kann Österreich als Geschädigter die Millionen jederzeit von der Finanzprokuratur auf zivilrechtlichem Weg einklagen lassen. Aber vom Verteidigungsminister bis zum Finanzminister bleibt unsere Regierung untätig – und lässt die Millionen liegen.
Der Bußgeldbescheid liegt bis heute dem U-Ausschuss nicht vor, weil die deutsche Justiz die Übermittlung an unser Parlament untersagt. Die parlamentarische Kontrolle wird offensichtlich den Interessen der deutschen Industrie geopfert. Die erste Aufgabe für den Verteidigungsminister lautet daher:
Kunasek muss die 81,25 Mio € von Deutschland zurückverlangen – und dieses Verlangen auch gerichtlich durchsetzen.
- VERLÄSSLICHE BETRÜGER – ZUVERLÄSSIGE UNTERNEHMER?
Jetzt bestätigt auch das Verteidigungsministerium: Ende 2021 kann das System „Eurofighter“ in Österreich nicht mehr betrieben werden. Damit beginnt im BMLV die Suche nach einer neuen Lösung.
Airbus-Lobbyisten versuchen jetzt, aus dieser Pleite ein weiteres Geschäft zu machen. 200 Mio € sollen laut BMLV mit der Nachrüstung der EF, weitere 2,4 Mrd. € durch den Kauf von EF-Trainern als Ersatz für die SAAB 105OE verdient werden. Gleichzeitig läuft das Betrugsverfahren, dass das BMLV gegen Airbus/EF angestrengt hat, bei der StA Wien.
„ZUVERLÄSSIGE UNTERNEHMER“
Für den gegenständlichen Fall gilt das „Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012“ (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007693)
Nach § 17 BVergGVS 2012 gilt als Grundsatz des Vergabeverfahrens, dass die Vergabe „an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer zu angemessenen Preisen zu erfolgten hat“
Explizite Ausschlussgründe sind in § 57 BVergGVS geregelt –hier werden jeweils rechtskräftige Urteile verlangt. Hinzu kommt nach § 57 Abs 1 Z 4 BVergGVS der Ausschlussgrund für jene Unternehmer, die „im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere eine Verletzung ihrer Pflicht zur Gewährleistung der Informations- oder Versorgungssicherheit im Rahmen eines früheren Auftrags begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde“, oder nach Z 5 BVergGVS „nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweisen, um Risiken für die Sicherheit der Republik Österreich auszuschließen, und dies nachweislich, etwa durch geschützte Datenquellen, festgestellt wurde“.
Die schwere Verfehlung ist durch die Betrugsanzeige des BMLV unzweifelhaft festgestellt worden.
Airbus/Eurofighter ist das genaue Gegenteil eines zuverlässigen Unternehmers – und muss daher als Variante aus allen Planungen des BMLV ausgeschieden werden.
INTERESSENTENSUCHE OHNE AIRBUS
Daneben hat der Minister eine zweite Möglichkeit: Er kann einen möglichen Auftragnehmer im Wege einer Interessentensuche ermitteln – und dabei auf die Einladung des betrugsverdächtigen Konzerns verzichten.
NAGELPROBE FÜR KUNASEK
Ein Verteidigungsminister, der ausschließlich die Interessen der Republik Österreich vertritt, muss jede Variante, an der Airbus beteiligt ist, ausschließen. Das gilt für Kampfflugzeuge ebenso wie für Hubschrauber.
Kunaseks Vorgänger als Minister hat gemeinsam mit dem Nationalrat mit allen rechtlichen Mitteln drei Ziele verfolgt:
- Flugzeuge zurück nach Deutschland
- Geld zurück nach Österreich
- Alle Verantwortlichen vor ein österreichisches Gericht.
Aber Kunasek wackelt. Daher geht es jetzt um die doppelte Nagelprobe: 81,25 Mio zurück nach Österreich – und Ausschluss von Airbus aus allen Vergabeverfahren des BMLV, des BMI und der Republik Österreich.
- KELLERHOFF/KURZ
Profil berichtet über Kontakte zwischen dem EADS-Manager Klaus Kellerhoff und Bundeskanzler Sebastian Kurz, über die Jurij Pinter am 17.12.2017 mit Foto twitterte.
Kellerhoff war im Österreich-Eurofighter-Geschäft vom Vector-Vorgänger Omesco bis zu dubiosen Gegengeschäften in zahlreiche Aktivitäten verwickelt. Im Juli 2004 wurde er von EADS International beauftragt, das EADS und EF-Team Österreich zu leiten.
Seit der Nationalratswahl 2017 versuchen Airbus-Vertreter, insbesondere Industrievertreter und die ÖVP für eine neuerliche Unterstützung von Eurofighter zu gewinnen.
Daher ist es an der Zeit, dass Sebastian Kurz und seine Partei alle Airbus-Kontakte und den Inhalt der Gespräche offenlegen – und sich verpflichten, wieder zur gemeinsamen Haltung der Republik Österreich gegen Eurofighter und Airbus zurückzukehren.