Lösung für Verbrauchergerichtsstand bei Sammelklagen erst für 2022 angekündigt
Max Schrems hat vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor wenigen Wochen beschieden bekommen, dass seine Sammelklage gegen Facebook nach österreichischem Recht (Abtretung der Ansprüche und Klagshäufung) unzulässig ist; die Abtretung der Ansprüche lässt dem Kläger die Möglichkeit verlieren, in Österreich zu klagen (Verbrauchergerichtsstand).
Die Liste Pilz hat im Lichte des Urteils diesen Missstand der EU-Kommissarin für Justiz und Verbraucherschutz, Vera Jurova, mitgeteilt. Nun ist deren Antwort eingelangt:
Im April 2018 werde eine Reform der Unterlassungsklagen-Richtlinie präsentiert. Da seien auch Vorschläge zur Durchsetzung der Folgen eines Unterlassungsgebotes enthalten. Im Jahr 2022 werde die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EGVVO) evaluiert. Da könnten unsere Einwendungen gegen die enge Regelung des Verbrauchergerichtsstandes berücksichtigt werden.
„Diese Antwort zeigt, dass die EU-Kommission aus dem VW-Skandal nichts gelernt hat. Nationale Lösungen der Durchsetzung von Schadenersatz bei Massenschäden werden weiter behindert, eine EU-weite Lösung nicht angedacht. Es wird auf EU-Ebene keine Sammelklagen geben“, resümiert Peter Kolba, Klubobmann und Konsumentensprecher der Liste Pilz. „Daher müssen wir rasch nationale Lösungen umsetzen, wenn man VW noch rechtzeitig mit Sammelklagen eindecken will. Ich habe eine Verbandsmusterfeststellungsklage nach niederländischem Vorbild angeregt. Bei einem Inkrafttreten vor dem Sommer wäre eine rechtzeitige Klage des VKI beim Handelsgericht Wien möglich. Deren Wirkung: Die Ansprüche aller rund 340.000 österreichischen Fahrzeughalter des VW-Konzerns wären gegen Verjährung sicher.“