Liste Pilz gegen Aufweichung der Gerichtszuständigkeiten
Die Gerichtsbezirke soll nun die Bundesregierung allein, ohne Zustimmung der Länder, durch Verordnung festlegen können. Dagegen sprechen sich entschieden die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter und die Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte aus. Wie Dr. Alfred Noll ausführt, ist die Liste Pilz, so wie die RichterInnen und StaatsanwältInnen der Meinung, dass die Gerichtsorganisation nur durch Gesetz geregelt werden kann (Art. 81 Abs. 1 B-VG). „Eine Regelung wie geplant verstößt wahrscheinlich auch gegen Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Im Kern geht es darum, dass jede Möglichkeit der politischen Manipulation bei der Zuständigkeit von Gerichten und RichterInnen ausgeschlossen werden soll. Die Gerichtszuständigkeiten müssen weiterhin per Gesetz geregelt werden.“
Mit Vorschlag zur Novellierung einiger verfassungsrechtlicher Vorschriften würden Prinzipien aufgegeben, mit denen der Rechtsstaat bisher ganz gut gefahren ist
Dr. Noll teilt auch die Bedenken der Österreichischen Rechtsanwaltskammer wegen des vorgesehenen Wegfalls der Zustimmung der Länder, wenn Gerichtssprengel verändert werden: „Die Landesregierungen waren bisher Garanten dafür, dass die Rechtssuchenden in räumlicher Nähe ihre Anliegen vorbringen konnten. Das soll auch so bleiben.“ Im selben Gesetzesentwurf der Regierung finden sich weitere problematische Änderungen, wie jene der Zuständigkeit für die Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge, zu denen sich die Liste Pilz noch äußern wird.