Bessere Rechtsdurchsetzung im Verbraucherschutz bei weniger Budget geht nicht
Gestern hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie für besseren kollektiven Rechtsschutz für Konsumenten bei Massenschäden vorgestellt. Der Vorschlag privilegiert Verbraucherorganisationen. EU-Kommission, Verbraucherorganisationen und sogar die Grünen erklären eilfertig, keine “amerikanischen Verhältnisse” anzustreben.
“Das Mantra der ‚amerikanischen Verhältnisse‘ stammt von den Lobbyisten der Wirtschaft und verteufelt insbesondere den Umstand, dass US-Anwälte damit viel Geld verdienen können. Doch gerade dieser Anreiz führt dazu, dass solche Sammelklagen in den USA geführt werden, im Effekt die Geschädigten Schadensersatz bekommen und beim Täter der Unrechtsgewinn erfolgreich abgeschöpft werden kann. Das ist auch im Interesse jener Unternehmer, die sich gesetzeskonform verhalten und gegenüber dem Täter am Markt im Nachteil sind”, sagt Peter Kolba, Klubobmann der Liste Pilz, aus seiner langjährigen Erfahrung mit Sammelklagen.
Doch wer soll die Organisationskosten und das Prozesskostenrisiko von vermehrten Sammelklagen tragen? Die Verbraucherorganisationen bzw. deren Förderer, in Österreich also das Sozialministerium. Doch wie sich gestern Abend im Budget-Unterausschuss herausstellte, wird das Budget für Konsumentenschutz in den nächsten zwei Jahren gesenkt, statt erhöht. Wie daher verstärkte Sammelklagen des VKI finanziert werden sollen, konnte Sozialministerin Hartinger-Klein nicht erklären.
Es gibt den bekannten Zaubertrick “Wasser aus Indien”: Da gießt der Magier aus einer Vase mit einem Liter Wasser unendlich Wasser in sechs bis acht Viertelliterbecher. Die Quelle versiegt nicht. „Entweder Frau Ministerin Hartinger setzt diesen Zaubertrick in die Realität um, oder das Bekenntnis zu verstärkter Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht steht auf wackeligen Beinen”, resümiert Kolba die Diskussion im gestrigen Ausschuss.
Die Liste Pilz wird sehr genau darauf achten, dass in Österreich die Verbesserung der Rechtsdurchsetzung für VerbraucherInnen nicht durch mangelnde Anreize für Anwälte bzw. Prozessfinanzierer einerseits und keine Aufbringung vermehrter Mittel für den VKI andererseits in der Praxis scheitert.
“Ich hoffe, dass die angekündigten Sammelklagen des VKI gegen den VW-Konzern nicht an mangelnden budgetären Mitteln scheitern. Denn diese Klagen müssen bis Mitte September 2018 bei Gericht sein, sonst tritt Verjährung ein”, warnt Kolba.