#Kontrolle

Wiederholungstäter ÖVP – Täuschung auf Kosten der Steuerzahler*innen?

Seit Anfang November 2018 ist es bekannt – es ging durch alle Medien: Den Regierungsparteien ÖVP und FPÖ scheint die gesetzlich vorgesehene Beschränkung der Wahlwerbungskosten für Nationalratswahl 2017 völlig egal zu sein. Erlaubt sind Ausgaben bis zu einer Obergrenze von 7 Millionen Euro. Tatsächlich hat die ÖVP knapp 13 Millionen Euro ausgeben. Bei der FPÖ waren es rund 10,7 Millionen Euro. 6 Millionen + 3,7 Millionen: Die jetzigen Regierungspartner haben zusammen knapp 10 Millionen Euro mehr für den Wahlkampf ausgegeben, als das Gesetz erlaubt.

Krasse Wettbewerbsverzerrung

„Die ÖVP versuche, sich die Politik zu kaufen,“ so Maria Stern, „das führt zu einer krassen Wettbewerbsverzerrung.“ Die Parteichefin der Partei Jetzt geht davon aus, dass ÖVP-Chef Sebastian Kurz die gesetzlich festgelegte Wahlkampfkostenobergrenze von 7 Millionen Euro im NR-Wahlkampf 2017 bewusst und willentlich überschritten hat. Sie vermutet, er habe eine Geldbuße in Kauf genommen, um mit einem kostenintensiven Wahlkampf die Chancen auf die Regierungsteilnahme zu steigern

Hat Elisabeth Köstinger gelogen?

Die damalige ÖVP-Wahlkampfmanagerin Elisabeth Köstinger hat am 28.9.2017 bei einer Plakatpräsentation zwei Wochen vor der Wahl angegeben, dass die ÖVP bei der Einhaltung der 7 Millionen-Grenze gut im Plan liege. Nachzulesen ist das beim Online Standard. Es ist fraglich, dass ihr zu diesem Zeitpunkt die bisherigen Wahlkampfausgaben nicht bekannt waren.

Geht Kurz auch locker mit der Wahrheit um?

Der nunmehrige Bundeskanzler Sebastian Kurz hat zudem zwei Wochen vor der Wahl abgelehnt, die Wahlkampfkosten offen zu legen und betonte, die ÖVP befolge „alle Regeln, die es derzeit gibt“. Es ist auch hier schwer zu glauben, dass er so eine Aussage trifft, ohne die tatsächlichen Wahlwerbungskosten zu kennen.

ÖVP ist ein Wiederholungstäter

Bereits im Nationalratswahlkampf 2013 hat die ÖVP den Höchstbetrag für Wahlwerbungskosten massiv überschritten: Damals gab sie 11,2 Millionen Euro für den Wahlkampf aus – also 4,2 Millionen Euro mehr als vorgesehen. Als Folge verhängte der unabhängige Parteien-Transparenz-Senat eine Geldbuße in Höhe von 300.000 Euro, welche die ÖVP auch bezahlte.

Woher stammt das Geld?

Bei der aktuellen Überschreitung der ÖVP des Wahlkampfkostenlimits stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Herkunft der 6 Millionen Euro. Laut Kurierhat die ÖVP am Ende 2,14 Millionen an Spenden erhalten. Wie erklärt sich die Differenz von mehr als 3,8 Millionen Euro?

Motto: Das holen wir uns von den Wähler*innen zurück

Das Fatale an der Situation ist, dass die ÖVP für ihren Rechtsbruch noch belohnt wird. Die zukünftige Parteienförderung hängt von der Anzahl der erlangten Wähler*innen-Stimmen ab. Das betrifft alle fünf Jahre der Legislaturperiode. Demgegenüber steht die zu erwartende Geldbuße: Diese werde wohl ~ 600.000 Euro bemessen – laut Standardhabe der unabhängige Parteien-Transparenz-Senat in der Vergangenheit nur 50% der maximal möglichen Strafe verhängt.

Somit hat sich die ÖVP einen finanziellen Wettbewerbsvorteil verschafft, der die im Vergleich zu erwartende Geldbuße um ein Vielfaches übertrifft. Denn letztlich zahlen wohl die Steuerzahler*innen.