VSV/Kolba: Achtung bei elektronischer Zustellung von Behördenbriefen

Wenn plötzlich der Exekutor in der Türe steht

Wien (OTS) – Es ist unangenehm, wenn es in aller Früh läutet und der Exekutor vor der Türe steht. Es ist aber auch eine böse Überraschung, wenn man zuvor weder von der Einleitung eines Verfahrens noch einer Verurteilung Kenntnis erlangt hat.

Seit Jahren gibt es die Möglichkeit, dass man sich mit seiner digitalen Bürgerkarte auch für eine elektronische Zustellung von Behördenschriftstücken anmeldet. Dabei hinterlegt man auch eine Mailadresse, über die man von der Zustellung verständigt wird.

Wird das Dokument nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Verständigung abgeholt, hat eine zweite Verständigung zu erfolgen. Der Zustelldienst hat das Dokument zwei Wochen zur Abholung bereitzuhalten. In einem solchen Fall wird den Gerichten als Zustellinformation „elektronisch hinterlegt“ angezeigt. Die Zustellung derart „hinterlegter“ Dokumente gilt am ersten Tag nach der Versendung der ersten elektronischen Verständigung bewirkt.

”Der VSV warnt vor dieser Form der Zustellung. Zum einen ist ein Hinweis-Mail in der Flut täglicher E-Mail-Flut leicht zu übersehen,” warnt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines. “Eine besondere Gefahr ist es aber auch, dass man eine Mailadresse hinterlegt und später diese ändert, ohne die Korrektur beim Zusteller auch durchzuführen. Da gehen dann Hinweis-Mails ins Leere und man kann vom Exekutor überrascht werden.”

Wer derart von Exekutor überrascht wird, sollte sofort einen Rechtsanwalt aufsuchen. Ohne Hinweis-Mail muss man die Nichtigkeit des bisherigen Verfahrens einwenden und neuerliche Zustellung beantragen. Beim Übersehen des Hinweis-Mails hat man 14 Tage Zeit, eine Wiedereinsetzung zu beantragen.

Rückfragen & Kontakt:

Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +436602002437