Tierschutz kommt vor Profigier – Landwirtschaft muss umdenken

Ein Antragspaket zum Tierwohl

Im Tierschutz darf die Politik nicht stehenbleiben. Ein Antrag gegen Kükentötung wurde bereits eingebracht; Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Sprecherin für Tierschutz im Parlamentsklub JETZT, kündigte zwei weitere Tierschutz-Initiativanträge an.

Männliche Küken dürfen nicht aus Profitgier getötet werden

Jährlich werden in Österreich mehr als 9 Millionen männliche Küken aus rein wirtschaftlichen Gründen (sie legen keine Eier und setzen nicht so viel Fleisch an) kurz nach dem Schlüpfen auf grausame Art und Weise getötet – sie werden lebendig geschreddert, vergast oder einfach im Müll entsorgt. Diese grauenvollen Tötungen sind ungesetzmäßig und dürfen so nicht weitergehen.

„Gemäß § 6 Abs 1 des Tierschutzgesetzes (TSchG) ist es verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten. Wirtschaftliche Interessen sollten keinen vernünftigen Grund darstellen dürfen, um das massenhafte Töten von männlichen Küken zu erlauben. Der Tierschutz bzw. das Wohlergehen der Tiere muss in dieser Hinsicht überwiegen“ meint Daniela Holzinger-Vogtenhuber.

Mögliche Alternativen gibt es viele:

    • Zweinutzungshühner: Diese können sowohl zur Fleisch- als auch zur Eierproduktion herangezogen werden.
    • Bruderhahnaufzucht: Dabei handelt es sich um die Brüder der Legehennen der Hochleistungsrassen. Bei der Bruderhahnaufzucht werden auch die Hähne aufgezogen.
    • SELEGGT-Verfahren & Spektroskopische Untersuchung: Mittels dieser Verfahren kann das Geschlecht des Kükens bereits im Ei bestimmt werden.

Verbot von Vollspaltenböden bei Schweinen

60% der österreichischen Schweine werden auf Vollspaltenböden, also auf einem durchgehend mit Spalten und Löchern perforierten Boden ohne jegliche Einstreu, gehalten. Da Schweine die meiste Zeit liegend verbringen, entwickeln 92% von ihnen Schleimbeutelentzündungen und nahezu alle Hautschwielen. Aufgrund der fehlenden Beschäftigung (Wühlen im Stroh o.Ä.) kommt es zu schweren Verletzungen durch Ohren- und Schwanzbeißen.

„Viele Landwirte nehmen bewusst eine Schweinehaltung in Kauf, die nicht mit dem Tierwohl vereinbar ist und das, obwohl die Mortalität bei einer Haltung auf Vollspaltenböden im Vergleich zur Haltung auf Stroh vier Mal so hoch ist. Das Geschäft mit der Missachtung des Tierwohls muss endlich aufhören!“, so Daniela Holzinger-Vogtenhuber.

Mögliche Alternativen zu der Haltung auf Vollspaltenböden sind die tief mit Stroh eingestreute Haltung, die natürliche Weide- oder Freilandhaltung und die Haltung auf einer Mehrflächenbucht, welche teilweise perforiert ist, aber auch planbefestigte Liegeflächen für die Schweine bietet. Diese Fläche muss dann mit einem weichen organischen Material, wie zB Stroh, bedeckt werden.

In fünf europäischen Ländern sind Vollspaltenböden bereits verboten, wie zum Beispiel in Dänemark (der größte Schweineproduzent der EU), den Niederlanden, Finnland, Schweden und der Schweiz.

Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration

In der österreichischen Schweinezucht werden in der Regel alle männlichen Ferkel aus wirtschaftlichen Gründen kastriert, das sind jährlich ca. 2,7 Millionen Tiere. Der Grund dafür ist, dass bei einem sehr geringen Anteil der Tiere ein unangenehmer Geruch (Ebergeruch) entsteht. Durch die betäubungslose Kastration entstehen jedoch akute und länger andauernde Schmerzen – vor allem wenn die Landwirte diese Eingriffe selbst durchführen leiden die Ferkel meist an noch größeren Schmerzen.

Dabei findet diese Praxis keine Resonanz bei den BürgerInnen, weiß Daniela Holzinger-Vogtenhuber: „Laut einer Umfrage vom Bündnis „Fair Ferkel“ sind 82% der Österreicherinnen und Österreicher für ein Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration. 74% von ihnen sind sogar dazu bereit, einen Mehrpreis für Schweinefleisch zu bezahlen, wenn sie dafür die Sicherheit hätten, dass Ferkel bei der Kastration betäubt werden. Geben wir den Menschen in Österreich diese Sicherheit und verbieten wir endlich die betäubungslose Ferkelkastration!“

Die Alternativen sind vielfältig und unkompliziert:

    • Ebermast: Hierbei werden die männlichen Ferkel nicht kastriert und normal aufgezogen. In Großbritannien und Irland wird beispielsweise zu 100% Ebermast betrieben.
    • Immunokastration: Bei dieser Alternative erfolgt eine reversible Kastration durch Impfung eines Stoffes, der die Hodenaktivität unterdrückt. Durch diese zweimalige Impfung wird die Hodenfunktion und damit auch die Produktion des unerwünschten Ebergeruchsstoffs Androstenon blockiert.
    • Kastration mit Betäubung unter Injektionsnarkose oder Isoflurannarkose mit Schmerzmittelgabe: mittels Inhalationsmaske.  In der Schweiz dürfen männliche Ferkel schon seit 2009 nicht mehr ohne Narkose (Isofluran) kastriert werden. In Deutschland ist die betäubungslose Ferkelkastration ab 2021 verboten.

 

Quellen:

https://www.krone.at/1936586

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/A/A_00854/fname_754770.pdf