Liste Pilz/Rossmann: Rechnungshofbericht zeigt, dass bei Cum-Ex-Deals sehr wohl ein Schaden für Österreich entstand

Im Zuge einer im Jahr 2016 von Bruno Rossmann initiierten Sonderprüfung, veröffentlichte der Rechnungshof heute seine Ergebnisse zu den Kapitalertragsteuer–Erstattungen. Dabei kommt er zu einem eindeutigen Schluss: Obwohl die Daten zu den Cum-Ex-Geschäften nicht vorliegen, lässt sich immerhin der Mindestschaden bei einzelnen Aktienunternehmen mittels aufwendigem Verfahren ermitteln. Bereits für eine auf diese Weise untersuchte Aktiengesellschaft kam der Rechnungshof auf einen Schaden von mindestens 1,78 Mio. EUR – und das nur für das Jahr 2012. Allein die Tatsache, dass 2012 und 2013, als das Thema medial akut wurde, weitere ungerechtfertigte Erstattungen in Höhe von 38,35 Mio. EUR verhindert werden konnten, zeigt die Dimension des Schadens.

Bruno Rossmann, Klubobmann der Liste Pilz, resümiert: „Es ist bedauerlich, dass weder das Finanzministerium noch der Rechnungshof – der klarerweise auf die Daten des Ministeriums angewiesen ist – in der Lage sind, eine genaue Schadenssumme zu eruieren. Selbst das Einzelbeispiel zeigt bereits, dass das Finanzministerium Falschaussagen verbreitet hat.“ Von Seiten des Ministeriums wurde stets behauptet, für Österreich sei mit hoher Gewissheit kein Schaden entstanden. Rossmann weiter: „Auch sonst zeigt der Bericht weitere skandalöse Details auf. Der Umstand, dass mehr als ein Fünftel der Rückerstattungen in die Vereinigten Arabischen Emirate floss, hätte das Ministerium in Alarmbereitschaft versetzen müssen.“

Finanzministerium behauptete das Gegenteil und nahm durch Versäumnisse bei Personal und IT bewusst Steuerbetrug in Kauf

 

Die Ursachen für den entstandenen Schaden zeigt der Bericht ebenfalls deutlich auf, sie sind hausgemacht. „Bereits seit 2006 waren dem Ministerium Risiken und Unzulänglichkeiten bekannt. Entsprechende Reaktionen erfolgten jedoch angesichts der hohen Risiken zu zögerlich, teilweise erst 2016. Der Bericht zeigt ganz deutlich, dass es personelle Unterbesetzungen gab und die IT-Ausstattung völlig veraltet war. Wieder einmal wurde im Finanzministerium am falschen Platz gespart, denn das Thema ist mit einer Gesamtsumme von über 1 Mrd. EUR an Rückzahlungen zwischen 2001 und 2016 sicherlich keine Randnotiz“, stellt Rossmann empört fest.

„In einer weiteren Sache hat das Finanzministerium die Unwahrheit gesagt: Den in parlamentarischen Anfragebeantwortungen behaupteten Auszahlungsstopp 2013 gab es nie. Der Rechnungshof-Bericht widerlegt das ganz klar. Jetzt ist der Schaden angerichtet, Rückforderungen von unrechtmäßigen Erstattungen werden nur schwer durchzusetzen sein. Traurig ist in diesem Zusammenhang, dass weder die vorherige, noch die aktuelle Regierung aus dem Vorfall gelernt hat. Erneut kommt es zu Personalkürzungen und Unterbesetzungen in kritischen Bereichen, wie etwa der Großbetriebsprüfung“, zieht Rossmann ein alarmierendes Fazit.