Liste Pilz kritisiert Pensionsversicherungsanstalt wegen mangelnder Transparenz

Am 26. Februar 2018 hat Peter Kolba, Klubobmann und Gesundheitssprecher der Liste Pilz, die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) um Auskunft zum Reha-Geld gebeten. Konkret wurden die folgenden Fragen gestellt:

  1. Wie viele Reha-Geld-Bezieher gab es im Jahr 2016 und im Jahr 2017 in Österreich?
  2. Wie hoch war der ausgezahlte Betrag an diese durchschnittlich (2016 / 2017)?
  3. Wie viele reine Feststellungsanträge aus Berufsunfähigkeit- bzw. Invalidität gab es 2016 und 2017?
  4. Bei wie vielen Personen wurde das Reha-Geld aufgrund von Nicht-Mitwirkung bei Reha-Maßnahmen entzogen?
  5. Wie wirkt sich der Bezug von Reha-Geld auf Erbschaften und auf das Vermögen der Betroffenen aus?

Die Beiträge an die PVA sind nicht deren Privatschatz

Außerdem wurde Auskunft über die Frage verlangt, wie viele Reha-Geld-Bezieher wieder berufstätig werden können bzw. umgeschult werden, und zwar branchenbezogen.

In ihrer schriftlichen Antwort verwies die PVA lediglich auf ihren Jahresbericht 2016, in dem sich allerdings die Antwort auf die Fragen nur unzureichend findet. Weiters heißt es in der PVA-Antwort wörtlich: „Darüber hinaus werden lt. unserer Geschäftsleitung keine weiteren Sonderauswertungen erstellt.“

Peter Kolba dazu: „Das Geld, das die PVA verwaltet, ist nicht ihr Privatschatz, sondern es handelt sich um öffentliche Gelder. Von daher ist die PVA voll auskunftspflichtig. Ich fordere hier volle Transparenz ein.“

Die Liste Pilz wird nun zu dem Themenkomplex eine parlamentarische Anfrage an die Sozialministerin Hartinger-Klein einbringen.