Liberalisierung von Cannabis in der Medizin und Entkriminalisierung des Konsums

JETZT – Vorzugsstimmenwahlkampf für Bernhard Amann

Die Partei JETZT Liste Pilz hat in der – in Kürze zu Ende gehenden – Legislaturperiode im Nationalrat darum gekämpft, eine Liberalisierung von Cannabis in der Medizin durch-zusetzen. Das ist gescheitert. Die Ex-Gesundheitsministerin Hartinger-Klein (FPÖ) hat dem Nationalrat einen inferioren Bericht über den Einsatz von THC geliefert. Der Tenor: Alles in Ordnung, zu ändern ist nichts. Doch Hartinger-Klein hat überdies am 4.12.2018 in einem Erlass an die Landeshauptleute zum Halali auf CBD und CBD-Produkte geblasen.

Cannabidiol (CBD) ist nicht psychoaktiv, daher legal anzubauen, zu kaufen und zu konsumieren. In einer Arbeitsgruppe der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) haben aber einige „Experten“ – so auch jene aus dem österreichischen Gesundheitsministerium – CBD als „neues Lebensmittel“ (am Markt nach 1997) eingestuft. Die Folge: Händler müssten für das In-Verkehr-Bringen ein teures und langes Genehmigungsverfahren in Kauf nehmen.

„Es ist absurd, eine tausende Jahre alte Heilpflanze zu einem neuen Lebensmittel zu erklären und damit vielen Hanf-Shops und Hanf-Bauern die Geschäftsgrundlage zu entziehen versuchen. Hinter dieser Taktik stehen Konzerne der Pharma- und Nahrungsmittelindustrie, die Cannabis für sich teuer verwerten wollen,“ sagt Peter Kolba, Leiter des Teams Bürgerrechte der Partei JETZT Liste Pilz und ehemaliger Klubobmann der Liste.

JETZT Liste Pilz wird in der neuen Legislaturperiode den Kampf um die rasche Liberalisierung von Cannabis in der Medizin wieder aufnehmen und fordert, dass Patienten Cannabis in Blütenform in Apotheken beziehen können und von der Krankenkasse die Kosten ersetzt bekommen. Der „freie Markt“ für CBD muss erhalten und der Erlass von Hartinger-Klein zurückgenommen werden.

„Ich kandidiere nicht mehr für den Nationalrat und gebe heute die Stafette weiter an Bernhard Amann, den Spitzenkandidaten von JETZT Liste Pilz in Vorarlberg und auf Platz 15 der Bundesliste. Ich rufe dazu auf, Bernhard Amann auf der Bundesliste eine Vorzugsstimme zu geben und biete an, ihn bei seiner Arbeit tatkräftig zu unterstützen,“ sagt Kolba.

Es ist auch an der Zeit, den Umgang mit Cannabis zum Konsum ebenfalls grundlegend zu ändern. Die repressive Drogenpolitik der vergangenen Jahrzehnte ist total gescheitert. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die UNO aufgefordert, Cannabis nicht mehr mit Drogen wie Heroin oder Kokain gleichzusetzen. In den USA wird Cannabis-Konsum von Bundesstaat zu Bundesstaat legalisiert.

David Rosse, jahrelanger Organisator der Hanfwandertage, berichtet aus eigener Erfahrung, wie fatal die Kriminalisierung von Cannabis-Konsumenten wirken kann.

JETZT setzt sich daher auch in Österreich dafür ein, dass der Konsum von Cannabis nicht mehr kriminalisiert, sondern gesetzlich sinnvoll reglementiert wird.

„Wir haben uns entschlossen, bei der Legalisierung ähnlich wie beim Branntweingesetz vorzugehen. Es gibt einerseits den Anbau für den Eigenbedarf, andererseits staatlich konzessionierte Produzenten,“ erklärt Bernhard Amann, Kandidat der Liste JETZT.

Zwecks Steuereinnahmen sollen beide Gruppen verpflichtet werden, dies dem Finanzamt zu melden. Um die Qualität zu garantieren, soll eine Produkt-Deklarationspflicht eingeführt werden, die von staatlich autorisierten Instituten kontrolliert wird. Das Cannabisprodukt soll mit einer Cannabissteuer belegt werden. Die Steuerhöhe soll am THC-Gehalt bemessen werden und soll vom Produzenten an die Finanzbehörde zu entrichten sein. Pro Gramm reines THC soll der Staat € 10.- an Cannabissteuer vereinnahmen. „Homegrower“ zahlen dasselbe, dürfen jedoch ohne Erzeugerlizenz nur maximal 500 Gramm getrocknete Blüten pro Jahr und Person produzieren. Wer mehr produziert, muss um eine Lizenz ansuchen.

Um bestehende Strukturen zu nützen, soll die Abgabe durch Tabakwarenhändler, Apotheken, aber auch lizensierte Abgabestellen erfolgen. Diese Vertriebsstellen zahlen eine einmalige Lizenzgebühr von € 1.000.–, die nach jeweils 5 Jahren erneuert werden muss. Die Abgabe erfolgt in Form von Cannabisblüten und Cannabisharz.

Jugendlichen soll der Konsum von Cannabis weiterhin verboten sein, doch soll bei einer Übertretung ein verpflichtender Besuch einer Beratungsstelle vorgesehen und nicht mit Kriminalisierung vorgegangen werden. Mit dem Alter von 18 Jahren soll der Cannabiskonsum legal sei, wie das bei branntweinartigen Alkoholika und Nikotin auch der Fall ist.

Die Verkehrssicherheit muss jedoch ausdrücklich sichergestellt sein. Für Fahrzeuglenker im Straßenverkehr soll ein Grenzwert von 3,0 Nanogramm aktives THC pro Milliliter Blut gelten. Ab diesem Wert soll der Lenker als beeinträchtigt angesehen werden und mit Strafen und (temporärem) Führerscheinentzug rechnen müssen.

Da nach bisherigen Erkenntnissen die Unfallwahrscheinlichkeit nach dem Konsum 1,5 bis zweimal so groß ist wie bei Nicht-Konsumenten, hingegen bei Alkohol sich das Unfallrisiko bei einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille bis 1,2 Promille um das 5- bis 30-fache steigert, sind im Gegensatz zu Alkohol höhere Strafen bei höheren THC-Werten nicht gerechtfertigt.

Der Speicheltest soll verpflichtend sein. Wenn der Speicheltest positiv ist, soll der Fahrzeuglenker zur Blutabgabe verpflichtet sein, so wie das auch bei Alko-Tests der Fall ist.

„Diese Regulierung bringt neben der Entkriminalisierung der Cannabiskonsumenten eine erhebliche Entlastung der Polizei und der Amtsärzte, der Staatsanwaltschaften und Gerichte sowie von Gesundheitsbehörden und Zwangstherapieeinrichtungen mit sich. Andererseits sind jährliche Steuereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe zu erwarten. Alles in allem eine runde Sache,“ wirbt Bernhard Amann für diese Lösungen